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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 568/2017 vom 06.09.2017
Durchsicht sämtlicher NRW-Gesetze auf Schriftformerfordernis
Das E-Government-Gesetz NRW verpflichtet die Landesregierung, dem Landtag bis zum 1. Januar 2019 zu berichten, in welchen Rechtsvorschriften des Landes die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist und in welchen Rechtsvorschriften des Landes auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.
Daher hat die CIO-Stabsstelle ein Fundstellenverzeichnis aufgestellt, wo alle Formvorschriften aufgelistet sind. Dies ist unter https://www.egovg.nrw.de/egovg/de/home abrufbar. Unter diesem Link können sich online alle Interessierten beteiligen, die Landesregierung zu unterstützen, die überflüssigen Schriftformerfordernisse/ Erfordernisse zum persönlichen Erscheinen zu beseitigen bzw. darauf hinweisen, wo solche Erfordernisse aus fachlicher Sicht weiterhin zwingend notwendig sind. Die Einschätzungen tragen dazu bei, entscheiden zu können, in welchen Rechtsvorschriften auf die Förmlichkeiten verzichtet werden kann oder ob an deren Stelle nutzerfreundliche, elektronische Verfahren eingeführt werden können. Eine Online-Beteiligung ist bis zum 05.11.2017 möglich.
Az.: 17.0.5.5.3-002/001