Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 36/2003 vom 05.01.2003
e-Government-Kongress des StGB NRW und NSGB
In einer Zeit, in der in den Rathäusern jeder Cent mehrfach umgedreht werden muss und alle Ausgaben auf dem Prüfstand stehen, müssen die Kommunen verstärkt auf interkommunale Zusammenarbeit setzen und von anderen Verwaltungen lernen, um die Kosten im IuK-Bereich im Griff zu behalten. Wie viel e-Government braucht eine Kommune, um zeitgemäß, aber auch rationell und kostengünstig die Möglichkeiten zu nutzen, die die heutige Technik bietet?
Der Kongress des Wissens am 07./08. Mai 2003 in Bad Oeynhausen soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anhand von ausgewählten Beispielen und Erfahrungsberichten aus den Kommunen helfen, die richtigen Weichen für ihre Verwaltung zu stellen, um ein leistungsfähiges und kostengünstiges e-Government-Angebot vor Ort leisten zu können. Neben Praxisberichten aus den Kommunen zum kostengünstigen Einsatz von e-Government, stehen die Hinweise zur kostengünstigen IuK-Ausstattung von Schulen, die Möglichkeiten von e-Government als Instrument der kommunalen Wirtschaftsförderung und aktuelle Rechtsfragen im Vordergrund des Kongresses.
Das detaillierte Programm wird Anfang Februar 2003 bekannt gegeben. Weitere Infos befinden u.a. hier . Veranstalter des Kongresses sind der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund. Die Organisation hat die gemeinde4u gmbh übernommen. Die Kongressgebühr beträgt für Mitglieder des StGB NRW 149,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Bei einer Anmeldung bis zum 20. Februar 2003 reduziert sich die Kongressgebühr auf 139,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Anmeldeformulare können angefordert werden bei:
gemeinde4u GmbH
Girardetstraße 60, 45131 Essen
Telefon: 0201-4377345, Telefax: 0201-4377333
E-Mail: zentrale@gemeinde4u.de
www.intern4u.de
Az.: G/3 830-00