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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 680/2014 vom 26.11.2014
E-Government-Pakt für NRW
Einen E-Government-Pakt zwischen Land und Kommunen hat der CIO des Landes Nordrhein-Westfalen, Hartmut Beuß, auf der Tagung e-nrw am 17.11.2014 in Düsseldorf gefordert. Dieser müsse das künftige E-Governmentgesetz des Landes in den Punkten ergänzen, wo eine gesetzliche Verpflichtung nicht realisierbar ist.
Gleichwohl müsse der Pakt ein hohes Maß an Verbindlichkeit entfalten. Er sollte auch heikle Themen wie den Primat von E-Government und das Langfrist-Ziel einer vollständigen Digitalisierung der Verwaltung aufgreifen. Um dies zu beschleunigen, wären die wichtigsten 50 Dienstleistungen zu definieren, deren elektronische Abbildung zuerst angepackt werden sollte. Außerdem wären Basiskomponenten für E-Government festzulegen, die von allen Verwaltungen genutzt werden können und sich daher für eine zentrale Bereitstellung eignen.
Einen vergleichbaren E-Government-Pakt hat bereits der Freistaat Bayern mit seinen Kommunen geschlossen. Dieser umfasst unter anderem, einen zentralen Online-Zugang zu staatlichen wie kommunalen Verwaltungsleistungen zu schaffen. Bestandteil dieser Infrastruktur sollen eine sichere Identitätsprüfung auf der Grundlage des neuen Personalausweises, ein Postfach als Kommunikationsplattform sowie eine elektronische Bezahlfunktion sein.
Az.: I/3 085-00