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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 156/2020 vom 13.02.2020
E-Government-Sachstandsbericht
Nach dem E-Government-Gesetz des Landes (EGovG NRW) muss die Landesregierung bis zum 01.01.2020 die Erfahrungen mit dem EGovG NRW überprüfen und dem Landtag hierüber berichten. Die Berichtspflicht bezieht sich auf die bis zu dem Stichtag gemachten tatsächlichen Erfahrungen mit dem Gesetz. Es wurde beschlossen, dass der Bericht als Sachstandsbericht formuliert werden soll und den Umsetzungsstand des EGovG NRW zur jeweiligen gesetzlichen Verpflichtung widerspiegelt.
Der Sachstandsbericht an den Landtag wurde mit den Ressorts und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und erfolgreich erstellt sowie fristgerecht beim Landtag eingereicht.
Der Sachstandsbericht ist unter dem Link https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2860.pdf abrufbar.
Az.: 17.0.5.4.2-001/006