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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 118/2003 vom 21.01.2003
e-Government-Umfrage - erste Ergebnisse
Die ersten Ergebnisse der Umfrage des StGB NRW vom Jahreswechesel 2002/2003 zum e-Government in den Mitgliedskommunen (vgl. Schnellbrief 86/2002 Umfrage e-Government und Bürgerservice) liegen mittlerweile vor.
Die Auswertung der ersten 100 Fragebögen ergibt, dass 26% über einen Strategieplan e-Government verfügen und 62% hiervon verschiedene Zugangskanäle vorsehen. Insgesamt 54% setzen schon e-Government-Maßnahmen um. Da fast 100% der Kommunen über einen Web-Auftritt verfügen, ist ein „Mehr“ damit gemeint.
80% der Antwortenden wünschen sich eine Unterstützung bei Planung und Umsetzung durch das Land, 68% durch andere Kommunen. Von der Art der Unterstützung favorisieren 82% finanzielle Förderungen, 80% Standardlösungen, 54% Fort- und Weiterbildung, 50% Informationsnetzwerke und 35% ein landesweites Kompetenzzentrum.
Nicht überraschend ist, dass 85% die Finanzierbarkeit der Vorhaben als Hauptproblem bei der Umsetzung von e-Government sehen. 49% meinen, ein Hauptproblem sei die Akzeptanz auf Bürgerseite, 44% der Datenschutz und die Datensicherheit, 35% die Akzeptanz in der Verwaltung und 27% die mangelnde Mitarbeiterqualifikation.
Die Gesamtergebnisse werden im Frühsommer 2003 vom StGB NRW veröffentlicht.
Az.: G/3 805-05