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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 628/2007 vom 23.10.2007
E-Mail-Adressen von Beamten auf Behörden-Homepage
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 10.09.2007 (Az. 2 A 10413/07) die Entscheidung der Vorinstanz (vgl. StGB NRW-Mitteilung 198/2007) bestätigt, wonach im Interesse einer transparenten, bürgernahen öffentlichen Verwaltung der Dienstherr nicht gehindert ist, Namen, Funktion und dienstliche Erreichbarkeit solcher Beamter, die mit Außenkontakten betraut sind, auch ohne deren Einverständnis im Internet bekannt zu geben. Etwas anderes gelte lediglich dann, wenn einer solchen Bekanntgabe Sicherheitsbedenken entgegenstehen.
Die Entscheidung steht für die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes NRW im Intranet unter "Fachinformationen & Service -> Fachgebiete -> Recht und Verfassung -> Datenschutz" zum Download zur Verfügung.
Az.: I/2 038-02-16