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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 273/2000 vom 20.05.2000
Eckpunkte der Verbändevereinbarung
Die Verbände der stromerzeugenden und der stromverbrauchenden Industrie haben sich am 28.09.1999 auf allgemeine Grundsätze zur Fortschreibung der Verbändevereinbarung geeinigt (vgl. auch unsere Mitteilungen vom 5.10.1999, lfd. Nr. 665). Das paraphierte Eckpunktepapier steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsgremien. Geplant ist, dass die neue Verbändevereinbarung am 1. Januar 2000 in Kraft tritt und bis zum 31. Dezember 2001 läuft. Bis Jahresende gelten die Regeln der laufenden Vereinbarung.
Basis des Eckpunktepapiers ist ein Netzzugangsmodell, welches das alte Transaktionsmodell mit Entfernungskomponente ablöst. Alle Netzkunden bezahlen demnach in Zukunft ein jährliches Netznutzungsentgelt, den sog. Point of Connection Tariff. Dieser kann mit einer Eintrittskarte verglichen werden, die es dem Inhaber erlaubt, das Netz für Stromtransporte beliebig zu nutzen. Der Kaufpreis für die Eintrittskarte variiert lediglich im Hinblick auf die Spannungsebene, auf der man sich in das Netz einklinkt. Hiermit werden auch die Systemdienstleistungen und Verluste im Netz abgedeckt.
Es werden zwei Handelszonen eingerichtet. Zone Nord umfasst die Übertragungsnetze von VEAG, PreussenElektra, VEW Energie AG, HEW und BEWAG, Zone Süd deckt die Bereiche von EnBW, RWE Energie AG und Bayernwerk AG ab. Bei einem Energieaustausch zwischen den Handelszonen ist für den Saldo der ausgetauschten Energiemengen ein Transportentgelt von 0,25 Pf/kWh zu zahlen. Analoge Entgelte sollen beim grenzüberschreitenden Handel erhoben werden.
Das Netznutzungsentgelt wird kostenorientiert gestaltet. Als Regulativ dient allerdings gleichzeitig das Vergleichsmarktkonzept zur Überprüfung, ob die Kosten tatsächlich gerechtfertigt sind. Ausreißern nach oben wird so ein Riegel vorgeschoben.
Dezentrale Stromerzeugungsanlagen erhalten vom Netzbetreiber, in dessen Netz eingespeist wird, eine Gutschrift. Diese entspricht den von ihnen vermiedenen Kosten in den vorgelagerten Stromnetzen. Damit wird der räumlichen Nähe solcher Anlagen zu ihren Verbrauchern als auch den Forderungen der kommunalen Unternehmen nach einem Schutz ihrer Stromerzeugungsanlagen Rechnung getragen.
Für die Teilnahme von Tarifkunden am Stromwettbewerb sind vereinfachte Verfahren (Lastprofile) vorgesehen, die einen aufwendigen Austausch und Umbau der Messeinrichtung entbehrlich machen. Die Lastprofile werden zur Zeit ebenfalls von Fachleuten aus der Stromwirtschaft in Arbeitsgemeinschaften entwickelt.
Az.: G/3 811-00