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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 448/2014 vom 04.08.2014
Eckpunkte des LWL-Haushaltsplanentwurfs 2015
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat mit Schreiben vom 28.07.2014 das Verfahren zur Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften zur Festsetzung der Landschaftsumlage im Entwurf der Haushaltssatzung 2015 gemäß § 23 Abs. 2 LVerbO i. V. m. § 55 KrO NRW eingeleitet. Die frühzeitige Darstellung der finanzwirtschaftlichen Entwicklung des LWL soll den Mitgliedskörperschaften bei der Aufstellung der eigenen Haushalte wesentliche Informationen liefern.
Der nach Abzug der allgemeinen Deckungsmittel noch offene Finanzbedarf wird sich danach voraussichtlich auf rd. 68 Mio. Euro belaufen. Der Landschaftsverband beabsichtigt eine Erhöhung des Hebesatzes zur Landschaftsumlage um 0,6%-Punkte auf 16,9%-Punkte, damit der Haushaltsausgleich hergestellt werden kann.
Die notwendige Hebesatzerhöhung resultiert nach dem Eckpunktepapier im Wesentlichen aus folgenden Entwicklungen: Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanung ergibt sich unter Berücksichtigung sämtlicher haushaltsverbessernder und -verschlechternder Sachverhalte sowie bei gleichbleibendem Aufkommen an Landschaftsumlage und Schlüsselzuweisungen eine Deckungslücke in Höhe von rd. 132 Mio. Euro.
Ursächlich hierfür ist insbesondere die weiterhin steigende Fallzahlen- und Fallkostenentwicklung bei der LWL-Behindertenhilfe. Hier ergibt sich eine saldierte Verschlechterung von rd. 112 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Außerdem ergeben sich nach den Verhandlungen zur Neufestsetzung der Entgelte mit der Freien Wohlfahrtspflege Steigerungen von 2,85% zum 01.06.2014 und 1,5% zum 01.01.2015.
Das Eckpunktepapier des LWL kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Daten zur Finanzplanung > Eckpunkte des Haushalts des LWL abgerufen werden.
Az.: IV/1 904-17