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StGB NRW-Mitteilung 279/2014 vom 08.04.2014
Eckpunkte für ein so genanntes ElterngeldPlus
Junge Eltern sollen künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen können, wenn sie nebenher Teilzeit arbeiten. Am 21.03.2014 präsentierte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig Eckpunkte für ein so genanntes ElterngeldPlus. Mütter und Väter, die mit einer gewissen Stundenzahl ihrer Arbeit nachgehen wollen, sollen die Möglichkeit erhalten, länger als bisher diese Leistung in Anspruch zu nehmen und so das volle Elterngeldbudget zu nutzen. Wenn beide, Mutter und Vater, sich entscheiden, jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen, dann soll es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten geben. Zudem soll die Elternzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden können.
Die Bundesregierung will mit der Reform die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Beim bisherigen Elterngeld gibt es für maximal 14 Monate - je nach Höhe des vorherigen Nettoverdienstes - zwischen 300 und 1800 Euro monatlich. Sinn der Reform ist, dass Eltern mit einem Teilzeitjob länger Elterngeld beziehen können und so mehr Zeit für ihr Kind haben. Auch bei Mehrlingsgeburten soll es eine Neuregelung geben. Das Bundessozialgericht hatte geurteilt, dass es zum Beispiel bei Zwillingen nicht einen einzigen Elterngeldanspruch gibt, sondern für jedes einzelne Kind einen Anspruch. Zudem soll die Elternzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden können. 2014 werden laut Bundesfamilienministerin Schwesig 5,3 Milliarden Euro Elterngeld gezahlt. Das bisherige Elterngeld:
- Ist ein Einkommensersatz für maximal 14 Monate nach Geburt eines Kindes. Die Eltern können diese 14 Monate untereinander aufteilen.
- Kann mindestens für zwei und höchstens für 12 Monate von einem Elternteil in Anspruch genommen werden. Zwei zusätzliche Monate gibt es, wenn sich auch der andere Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt.
- Orientiert sich in der Höhe am monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen vor der Geburt. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
- In der Regel ersetzt das Elterngeld das Voreinkommen zu 65 Prozent.
- Für Geringverdiener unter 1.000 Euro beträgt die Ersatzrate bis zu 100 Prozent — je geringer das Gehalt, desto höher die Ersatzrate.
- Erlaubt Teilzeit-Arbeit bis zu 30 Wochenstunden und ersetzt den entfallenden Einkommensanteil, also die Differenz zum Einkommen vor der Geburt. Dabei wird ein ganzer Monat verbraucht.
Das ElterngeldPlus soll die Pläne derjenigen anerkennen, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter, die mit einer gewissen Stundenzahl ihrer Arbeit nachgehen wollen, hätten dann die Möglichkeit, länger als bisher diese Leistung in Anspruch zu nehmen und so das volle Elterngeldbudget zu nutzen.
Wenn beide, Mutter und Vater, sich entscheiden, jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen, dann gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Das ElterngeldPlus
- ist somit ein Angebot an Eltern, die im Elterngeldbezug Teilzeit arbeiten wollen und nur einen Teil ihres Voreinkommens erzielen,
- ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent — wie das reguläre Elterngeld. Die Höchstgrenze des ElterngeldPlus liegt bei der Hälfte des Elterngeldbetrags, der dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde,
- gibt es für den doppelten Zeitraum: Ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate.
Außerdem sollen Eltern mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes mehr Flexibilität bei der Elternzeit erhalten. Bislang konnte mit Zustimmung des Arbeitgebers ein Jahr der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr eines Kindes übertragen werden. Durch die Neuregelung können maximal zwei Jahre auf den Zeitraum zwischen drittem und achtem Lebensjahr übertragen werden.
Die das reguläre Elterngeld ergänzende Regelung soll ab Juli 2015 gelten und etwa 100 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr kosten. (Quelle: DStGB Aktuell vom 28. März 2014)
Az.: III/2 820-3