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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 399/2007 vom 12.06.2007
Eckpunkte zu Nichtraucherschutzgesetz NRW vorgestellt
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 21.06.2007 die in der Landesregierung erarbeiteten Eckpunkte für das geplante Nichtraucherschutzgesetz vorgestellt. Neben einem umfänglichen Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen (geraucht werden darf nur noch in abgetrennten Raucherräumen, in den Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern darf künftig nur noch im Freien geraucht werden, hier werden keine Raucherräume zugelassen) sieht es auch für die Gaststätten ein Verbot vor. Lediglich in abgetrennten Nebenräume sowie bei Volksfesten und in Festzelten sei das Rauchen ab dem 01.01.2008 gestattet. Möglicherweise wird jedoch im Gesetzgebungsverfahren eine "Eckkneipen-Regelung" eingearbeitet.
Az.: I/2 102-30