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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 387/2014 vom 05.05.2014
Eckpunkte zum "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" veröffentlicht
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat am 28.04.2014 erste Eckpunkte zum „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ an die Ressorts und die Bundesländer versandt. Anfang Mai schließt sich die Auftaktbesprechung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zum Aktionsprogramm an. Bis zum Juli läuft sodann eine Diskussions- und Dialogphase unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Länder sowie weiterer relevanter gesellschaftlicher Gruppen. Der vollständige Entwurf des BMUB soll im Oktober 2014 vorliegen und im November 2014 in einem Kabinettsbeschluss zum „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ münden.
Das Aktionsprogramm soll für alle Sektoren Maßnahmen benennen, die die Erreichung des deutschen Klimaschutzziels für 2020 sicherstellen. Bis dahin sollen die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken. Dieses Ziel ist aus Sicht des BMUB ohne zusätzliche Maßnahmen nicht zu erreichen. Derzeit liegen die Prognosen bei 33 Prozent Treibhausgasminderung bis 2020. Das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ soll folgende Elemente enthalten:
- Darstellung der Ausgangslage und Identifizierung des Handlungsbedarfs,
- Identifizierung der Minderungspotenziale im Hinblick auf die Treibhausgasemissionen nach Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Handel / Gewerbe / Dienstleistungen, Verkehr, private Haushalte, Landwirtschaft, übrige Emissionen),
- Festlegung sektoraler Beiträge auf Grundlage dieser Potenziale,
- Maßnahmenprogramm mit dem Fokus auf kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Erschließung der Lücke zum 2020-Ziel,
- Darstellung von weiteren Handlungsfeldern und Maßnahmen (Anpassung, Treibhausgassenken),
- Stärkung und institutionelle Verankerung der Monitoringkapazitäten,
- Erarbeitung des Klimaschutzplans 2050, der 2016 vorgelegt werden soll.
Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele identifiziert das BMUB folgende kumulative Handlungsmöglichkeiten:
- Verstärkte Maßnahmen im Sektorenbereich, wie etwa Gebäuden, privaten Haushalten, Landwirtschaft oder Verkehr.
- Hinwirken auf eine ambitionierte Strukturreform des europäischen Emissionshandels.
- Ergänzende Maßnahmen im Kontext zur Energiewende.
Potenziale einzelner Sektoren
Ziel des Aktionsprogramms wird auch sein, die Minderungsbeiträge der einzelnen Sektoren zu benennen. Große Minderungspotenziale werden insbesondere in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Gebäudebereich bei den Haushalten sowie im Verkehr gesehen. Gerade im Gebäudebereich liegen große Minderungspotenziale durch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, wie einer zielgerichteten Förderung der energetischen Gebäudesanierung, dem weiter verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien sowie der Berücksichtigung sozialverträglicher Aspekte im Miet- und Steuerrecht. Mittel- und langfristig werden auch im Ver- und Entsorgungsbereich weitere Potenziale gesehen.
Für den kommunalen Gebäudebereich werden so genannte Quartierskonzepte und zusätzliche Minderungspotenziale im Rahmen der energetischen Stadtsanierung als zielführend betrachtet. Die Abfall- und Kreislaufwirtschaft wird durch das BMUB positiv hervorgehoben. Dort konnten in der Vergangenheit bereits überdurchschnittliche Minderungen, etwa durch das Verbot der Deponierung organisch abbaubarer Siedlungsabfälle und verstärktes Recycling, erreicht werden. Für die Abwasserwirtschaft werden mittelfristig Potenziale zur Emissionsreduktion durch Steigerung der Energieeffizienz sowie die Eigenversorgung gesehen.
Expertengremium zum Klimaschutz
Das BMUB schlägt weiterhin vor, ein unabhängiges Expertengremium für die Entwicklung von Klimaschutzplänen und die Einhaltung der Klimaschutzziele einzurichten. Dieses beratende Gremium könnte die Wirksamkeit von Maßnahmen sowie deren ökonomische Effekte bewerten und gegebenenfalls Empfehlungen aussprechen.
Für die Entwicklung des „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ als auch für die Fortschreibung durch den Klimaschutzplan 2015 strebt das BMUB eine breite Beteiligung der Städte und Gemeinden sowie der Länder sowie der Zivilgesellschaft in einem Dialogprozess ergänzend zur formellen und informellen Verbändebeteiligung an. Die Eckpunkte des BMUB zum „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ sind als Pdf-Datei im 13-seitigen Volltext online abrufbar unter www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/klimaschutz .
Az.: II gr-ko