Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 600/2003 vom 24.07.2003

Eckpunkte zur Gesundheitsreform

Die Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P., die Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung sowie Vertreter der Länder haben sich auf eine umfassende Reform zur Förderung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im deutschen Gesundheitswesen verständigt. Mit dieser Reform soll die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessert, die Transparenz ausgebaut, die Eigenverantwortung und Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten gestärkt, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und freien Berufe im Gesundheitswesen verbessert, leistungsfähige Strukturen geschaffen, die solidarische Wettbewerbsordnung weiterentwickelt und Bürokratie abgebaut werden. Nachdem die Führungsgremien der Parteien dem Ergebnis der Verhandlungsrunde am 21.7.2003 zustimmten, wurden die Eckpunkte zur Gesundheitsreform der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf der Basis des erzielten Kompromisses soll ein gemeinsamer Gesetzentwurf in der ersten Septemberwoche zur ersten Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Es ist ferner geplant, daß der Bundesrat in seiner Sitzung am 26.9.2003 das Gesetz verabschiedet, damit es zum 1.1.2004 in Kraft treten kann.

Az.: III/2 501

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