Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 625/2002 vom 16.12.2002

Eckpunkte zur Reform des Arbeitsmarktes

Die Bundesregierung hat am 21. August 2002 Eckpunkte zur Umsetzung des kurz zuvor von der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ("Hartz-Kommission") vorgelegten Berichts beschlossen. Darin unterstützt die Bundesregierung ausdrücklich die Empfehlungen der Kommission zum nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit. Im einzelnen sehen die 15 Eckpunkte folgende Maßnahmen vor:
- Schaffung neuer Arbeitsplätze

  • Einführung von PersonalServiceAgenturen in jedem Arbeitsamtsbezirk
  • Förderung von Beschäftigung in privaten Haushalten
  • Einführung der Ich-AG bzw. Familien-AG als neue Form der Erwerbstätigkeit
  • Nutzung und Entwicklung der regionalen Potentiale in Ostdeutschland
  • Einführung des Job-Floater als neues Instrument
  • Einführung von Beschäftigungsbilanzen und Prämierung von Beschäftigungssteigerungen.

- Zusammenbringen von Arbeitslosen und offenen Stellen

  • Einführung von flächendeckenden JobCentern
  • Vereinfachung des Leistungsrechts, Einsetzen von Beratungsteams und Einführung von Meldepflicht bei Kündigungen
  • Ausbau des Angebots der Kinderbetreuung
  • Umkehr der Beweislast für Arbeitslose und Schaffung von flexiblen Sanktionsmöglichkeiten
  • Förderung der Ausbildung und Beschäftigung für junge Menschen
  • Aufbau eines Bridgesystems in Beschäftigung für ältere Menschen.

- Schaffung kundenfreundlicher und effizienter Strukturen bei der Bundesanstalt für Arbeit

  • Vereinfachung der Instrumtente der Arbeitsförderung und Stärkung des Wettbewerbs
  • Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
  • Effektivere Gestaltung der Aufgabenerledigung und des Controllings bei der Bundesanstalt für Arbeit.

Zur Vorbereitung erster gesetzgeberischer Schritte wurde das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung federführend beauftragt. Ein aus dem Bundesfinanz-, Bundeswirtschafts-, Bundesbildungs- und Bundesfamilienministerium gebildeter Staatssekretärsausschuß soll die erforderlichen Arbeiten koordinieren und beschleunigen.

Az.: III 841

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