Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 217/2012 vom 20.03.2012

Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ hat Eckpunkte zu wesentlichen Aspekten eines neuen Pflegeberufegesetzes entwickelt, die Grundlage für den weiteren politischen Entscheidungsprozess zur Vorbereitung eines Gesetzentwurfs bilden sollen. Der Bedarf an pflegerischen Leistungen wächst, die Qualitätsansprüche nehmen zu. Zwei Folgen aus dieser Lage sind absehbar: zum einen ein Fachkräftemangel, zum zweiten ein steigender Anspruch an die Passgenauigkeit pflegerischer Leistungen. Die Ausbildungen in den Pflegeberufen müssen auf diese Entwicklungen reagieren und sich auf die neuen Versorgungserfordernisse einstellen.

Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung angestrebten und auch von den Ländern befürworteten Zusammenführung der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege schlägt die auf Fachebene unter gemeinsamer Federführung des Bundesfamilienministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums eingesetzte Arbeitsgruppe grundlegende Weichenstellungen vor:

  1. Ablösung des Altenpflegegesetzes und des Krankenpflegegesetzes durch ein neues Pflegeberufegesetz.
  2. Zusammenführung der Altenpflegeausbildung, der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung, die als berufliche Ausbildung in Teil 1 des Gesetzes geregelt werden soll.
  3. Einführung einer neuen akademischen Ausbildung, die in Teil 2 des Gesetzes geregelt werden soll.

Zur konkreten Ausgestaltung der Finanzierung der neuen beruflichen Ausbildung unterbreitet die Arbeitsgruppe keinen Vorschlag, da dazu eine Verständigung über die Kostenverteilung zwischen Bund und Länder erforderlich sei. Stattdessen werden vier mögliche Finanzierungsvarianten dargestellt. Eine Empfehlung für eine der Varianten wird nicht abgegeben. Die Arbeitsgruppe regt jedoch an, dass sich die künftige Finanzierung an den folgenden Grundsätzen orientieren sollte:

  • An den bisherigen, unterschiedlichen Finanzierungswegen und —beteiligungen (Altenpflegegesetz, SGB XI; Länder sowie Krankenhausfinanzierungsgesetz) soll nicht festgehalten werden.
  • Die Finanzierung sollte über ein Fondssystem erfolgen.
  • Schülerinnen und Schüler sollten kein Schulgeld zu zahlen haben.
  • Nicht ausbildende Einrichtungen sollten an der Ausbildungsfinanzierung beteiligt werden.

Die „Eckpunkte zur Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Pflegeberufegesetzes“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ können unter http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegekraefte.html abgerufen werden.

Az.: III 874

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