Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 188/2015 vom 09.03.2015

EEG-Ausschreibungsdesign für Erneuerbare-Energien-Technologien

Nach dem Start der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat das Bundeswirtschaftsministerium nun erste Marktanalysen als Grundlage für ein Ausschreibungsdesign aller übrigen Erneuerbare-Energien vorgelegt. Diese stellen für jede Technologie den Stand der Entwicklung und die Bedingungen des Ausbaus dar. Auf dieser Grundlage sollen bis zum Sommer 2015 Eckpunkte für ein Ausschreibungsdesign entwickelt werden.

Die Ergebnisse der Marktanalyse fließen gemeinsam mit den Erfahrungen aus der Pilotausschreibung in einen für das Jahr 2016 geplanten Gesetzesentwurf ein. Das Bundeswirtschaftsministerium wies in dem Zusammenhang noch einmal auf die Bedeutung der Akteursvielfalt hin, die im Rahmen der Ausschreibungen gewahrt werden soll. Auf besondere Ausnahmeregelungen für Bürgerenergieprojekte und Projekte aus dem kommunalen Bereich wurde im Rahmen der Pilotausschreibung jedoch verzichtet (vgl. Schnellbrief Nr. 135/2014 für StGB NRW-Mitgliedskommunen).

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) arbeitet parallel zu dem am 24. Februar gestarteten Pilotausschreibungsverfahren im Bereich Photovoltaik-Freiflächenanlagen an der Ausgestaltung des Verfahrens für alle übrigen Erneuerbaren Energien. Mit den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Ausschreibungen soll die Förderhöhe künftig und ab dem Jahr 2017 für alle Erneuerbare Energien durch einen marktwirtschaftlichen Ansatz ermittelt werden. Ziel der Marktanalysen ist es laut dem BMWi, mit möglichst spezifischen Regelungen hohe Preise und geringe Realisierungsraten zu vermeiden. Zudem soll im Rahmen der Ausschreibungen die Akteursvielfalt gewahrt werden. Im Folgenden die Grundlagen für das künftige Ausschreibungsdesign:

Marktanalysen

Als Grundlage für das künftige Marktdesign hat das BMWI in einem ersten Schritt Marktanalysen erstellt, die für jede Technologie, d. h. Windenergie an Land und auf hoher See, Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, Biomasse einschließlich Deponie und Klärgas, Wasserkraft sowie Geothermie, den Stand der Entwicklung und die Bedingungen des Ausbaus darstellen. Darin untersucht werden unter anderem der Stand des Ausbaus, Anlagenzahlen und Größe, die Eigentümer- und Akteursstrukturen, Ablauf und Zeitrahmen der Genehmigungsprozesse und besondere Potenziale und Hemmnisse der jeweiligen Technologie. Für einzelne Technologien sind zudem weitere relevante Fakten berücksichtigt, etwa der Eigenverbrauch bei der Photovoltaik oder die regionale Verteilung der Anlagen bei der Onshore-Windkraft.

Das Ministerium hat eine Konsultation mit der Möglichkeit eingeleitet, die Grundannahmen der Marktanalysen bis zum 15. März zu kommentieren und ergänzende Erkenntnisse als Stellungnahme bis Mitte März 2015 zu übermitteln. Auf dieser Grundlage sollen bis zum Sommer 2015 Eckpunkte für ein Ausschreibungsdesign entwickelt werden. Im Juli und August soll sich eine mehrwöchige Konsultationsphase daran anschließen. Ein Gesetzentwurf könnte demnach bereits Anfang 2016 vorliegen und in die Länder- und Verbändeanhörung gehen. Das Gesetzgebungsverfahren einschließlich einer Genehmigung durch die Europäische Kommission soll bis zum Herbst 2016 abgeschlossen werden, so dass Ende 2016 die ersten Ausschreibungsrunden durchgeführt werden könnten.
Die Marktanalysen zu allen Sparten sind im Internet unter www.erneuerbare-energien.de („Gesetze“ / „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz“ / „EEG: Ausschreibungen“) veröffentlicht.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Grundlage eines künftigen Gesetzentwurfes zu den Ausschreibungen sollen auch die Ergebnisse des Ausschreibungspiloten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sein. Nachdem die Verordnung für die Pilotausschreibung am 28. Januar vom Kabinett beschlossen und am 11. Februar in Kraft getreten ist, hat die Bundesnetzagentur am 24. Februar den Startschuss für die erste Ausschreibung gegeben. Bis Mitte April soll die erste Ausschreibungsrunde abgeschlossen sein. Gebote für die erste Auktion können noch bis zum 15. April bei der Bundesnetzagentur eingehen. Die Bundesregierung plant, zum Ende des Jahres einen Evaluierungsbericht über die Erfahrungen mit den ersten Ausschreibungsrunden zu erstellen.

Erste Reaktionen auf die erste Ausschreibungsrunde zeigen, dass Interesse einiger Projektentwickler an einer Beteiligung besteht. Es gibt allerdings insgesamt eine große Skepsis an dem Verfahren, etwa was die vermeintliche Kosteneffizienz und die Risikoaufteilung zwischen Projektierer und Investoren angeht. Voraussichtliche Teilnehmer an den ersten Pilotausschreibungen von Photovoltaikparks erwarten kaum niedrigere Kosten als im bisherigen EEG. Zweifel gibt es insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Akteursvielfalt in dem Verfahren. So sind kleinere und finanziell schwächere Projektierer aufgrund der verschärften Rahmenbedingungen grundsätzlich im Nachteil.

Dies betrifft insbesondere die stufenweise Hinterlegung von Sicherheiten in dem Verfahren. Es können nur solche Akteure teilnehmen, die die geforderten Sicherheitszahlungen aus eigener Tasche finanzieren können. Fremdfinanzierer seien aufgrund der mangelnden Erfahrung nicht für das Ausschreibungsmodell zu gewinnen. Weiterhin wird die Übertragbarkeit der Erfahrungen aus der Pilotausschreibung auf die übrigen Technologien in Frage gestellt.

Die kommunale Seite hat sich in einer Stellungnahme zu der Ausgestaltung der Ausschreibungsverfahren positioniert. Dabei sind aus kommunaler Sicht die Wahrung der Akteursvielfalt und die Übertragbarkeit auf weitere Technologien notwendige Voraussetzungen.

Az.: II/3 811-00/8

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