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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 470/2019 vom 29.08.2019
Gesetz zur Einführung der eID-Karte
Mit Mitteilung vom 30.07.2019 hat die Geschäftsstelle über den Erlass zu dem Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften informiert.
Wir haben darauf hingewiesen, dass nach den Forderungen der Länder Artikel 1 des Gesetzes (Einführung der eID-Karte) erst zum 01. November 2020 in Kraft treten soll. Dieser Forderung ist der Deutsche Bundestag mit seinem Beschluss nachgekommen.
Ferner wird ab dem 1. November 2019 auf dem Personalausweis u. a. der Geburtsname in einem separaten Datenfeld dargestellt. Der Zusatz „GEB.“ vor dem Geburtsnamen entfällt. Diese Darstellung ist bereits seit dem 1. März 2017 vom Reisepass bekannt.
Zudem macht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf aufmerksam, dass Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises ab dem 1. November 2019, 00:00 Uhr vom Hersteller Bundesdruckerei GmbH nur entgegengenommen werden, wenn das Antragsdatum 1. November 2019 oder später lautet. Rück- oder Vordatierungen über diesen Zeitpunkt sind nicht möglich.
Der Erlass ist für Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich unter der Rubrik Fachinformationen / Fachgebiete / Recht, Personal, Organisation / Pass- und Personalausweisrecht abrufbar:
https://www.kommunen.nrw/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/rechtpersonal-organisation/kategorie/pass-und-personalausweisrecht.html.
Az.: 18.1.4-002/001