Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 284/2016 vom 07.04.2016
eIDAS-Verordnung zu elektronischen Identitäten und Signaturen
Zum 1. Juli 2016 tritt die so genannte eIDAS-Verordnung der Europäischen Union in Kraft. Diese gilt direkt und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung wird erhebliche Auswirkungen auf die derzeitige Authentifizierungs-infrastruktur haben.
Die eIDAS-Verordnung enthält Regelungen, wonach elektronische Identitäten (eIDs) anderer EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden müssen, und lässt künftig Authentifizierung zu über Zertifikate, die statt auf einer Signaturkarte extern auf einem Server hinterlegt sind. Sie enthält auch Regelungen über so genannte Vertrauensdienste - etwa elektronische Signaturen und Zeitstempel.
Das deutsche Signaturrecht wird durch eIDAS abgelöst, wobei noch ein Vertrauensdienste-Gesetz zu erarbeiten ist. Denn die EU-Verordnung legt nicht alles fest, was im deutschen Signaturrecht geregelt ist. Derzeit wird diskutiert, ob es eine Konkurrenz zwischen bestehenden deutschen Regelungen und der EU-Verordnung gibt und wie man bestehende Widersprüche aufheben kann (Quelle: Vitako intern 2/2016).
Az.: 17.0.5.6