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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 589/2006 vom 24.08.2006
Eigenanteil bei den Lernmitteln
Nach § 96 Abs. 3 Schulgesetz NW darf der Eigenanteil bei den Lernmitteln ein Drittel des Durchschnittsbetrages nicht überschreiten. Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass nach wie vor Artikel 9 des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen vom 29. April 2003 gilt. Danach darf der Eigenanteil abweichend 49 v.H. des Durchschnittsbetrages nicht überschreiten. Diese Regelung tritt erst mit Ablauf des 31. Juli 2008 außer Kraft. Der Städte- und Gemeindebund NW wird sich für eine Verlängerung der Regelung einsetzen.
Az.: IV/2 215-1/1