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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 261/2003 vom 20.03.2003
Eigener Kommunalvorschlag für modernisierte Gewerbesteuer
Nach Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden hat sich die DStGB-Geschäftsstelle mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden auf einen Vorschlag für eine modernisierte Gewerbesteuer geeinigt. Dieser wurde am 11. März 2003 von den Kommunalvertretern in der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen (GFR) der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Modell sieht die Ausweitung des Kreises der Steuerpflichtigen und eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch die Hinzurechnung des Finanzierungsanteils von Mieten, Pachten und Leasingraten zum Gewerbeertrag vor. Dem Vorwurf, mit einer solchen Hinzurechnung Existenzgründungen zu erschweren, entgegnet das Modell mit einem Freibetrag in Bezug auf diese Hinzurechnungen in Höhe von 25.000 €.
Zuvor hatten sich Vertreter der drei Spitzenverbände auf Bundesebene in Abstimmung mit Vertretern des Innen- und des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen damit befasst, das vom Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Modell einer Modernisierung der Gewerbesteuer zu modifizieren und auf dieser neuen Grundlage zu konkretisieren. Dieses nunmehr der Presse vorgestellte Modell wird jetzt auch in die Arbeiten der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern der GFR-Kommission eingespeist. Mit dem Pressegespräch hat die kommunale Seite die Initiative ergriffen, nachdem die Sitzungen der Kommissionsarbeitsgruppe „Kommunalsteuern“ und anderer Kommissionsgremien mehrfach verschoben worden waren und dies zum Teil mit der Belastung des BMF durch andere Projekte begründet worden war. Der Text dieses Vorschlages kann im Intranet-Angebot des StGB NRW unter "Fachinformation und Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Gemeindefinanzreform", "Reform der Gewerbesteuer" unter dem Titel "Vorschlag modernisierte Gewerbesteuer 2003" abgerufen werden.
Az.: IV/1 900-01/2