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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 392/2003 vom 23.04.2003
Eigenheimzulage bleibt
Die Geschäftsstelle hat mehrfach über die Pläne der Bundesregierung berichtet, die Eigenheimzulage massiv einzuschränken (vgl. zuletzt die Mitteilungen 4/2003, lfd.Nrn. 320 und 324; Schnellbrief Nr. 24 v. 4.3.2003).
Am 10.4.2003 hat sich der Vermittlungsausschuß zwischen Bundestag und Bundesrat dahingehend geeinigt, daß die Eigenheimzulage gar nicht reduziert wird, also unverändert bestehen bleibt. Der Bundesrat hat dieser Einigung am 11.4.2003 zugestimmt.
Damit bleibt es bei der Eigenheimzulage in der bisherigen Form.
Wie lange diese Einigkeit anhält, ist eine offene Frage. Immerhin wurden schon wenige Tage nach dieser Einigung Stimmen laut, daß jedenfalls die im Vergleich zu Altbauten deutlich bessere Förderung der Neubauten geändert werden sollte. Einer Gleichstellung von Altbauten und Neubauten könnte aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes im Grundsatz zugestimmt werden. Der Städte- und Gemeindebund lehnt aber eine evtl. damit verbundene Reduzierung ab, weil sie nicht in die konjunkturelle Landschaft paßt.
Az.: II