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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 497/1999 vom 05.08.1999
Eigenkapital - Streit WestLB-Europäische Kommission
Die Europäische Kommission hat mit knapper Mehrheit am 08.07.1999 beschlossen, daß die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) 808 Mio Euro (rd. 1,6 Mrd DM) an das Land zu zahlen habe. Dieses habe der WestLB in den Jahren 1992 bis 1998 Eigenmittel zu marktwidrigen günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt. Für die Übertragung der landeseigenen Wohnungsbauförderungsanstalt (WfA) auf die WestLB hätte das Land lediglich einen Zinssatz von 0,6 % verlangt. Die tatsächlich gezahlte Vergütung sei pro Jahr auf diese Weise um rd. 130 Mio Euro niedriger gewesen als die WestLB nach marktüblichen Konditionen hätte zahlen müssen. Die Vorzugsbehandlung der WestLB durch ihren größten Teilhaber, das Land Nordrhein-Westfalen, müsse deshalb als eine Beihilfe angesehen werden. Sie verstoße gegen das europäische Wettbewerbsrecht. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben diese Entscheidung kritisiert.
Der Bundesrat hat in einer Entschließung zur Frage der Anstaltslast und Gewährträgerschaft bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten sowie zur Einbringung von Wohnungsbauvermögen in Landesbanken in seiner 741. Sitzung am 9. Juli 1999 folgende Entschließung gefaßt:
"1. Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung vom 21. Februar 1997 zur Anstaltslast und Gewährträgerhaftung (BR-Drucksache 100/97 (Beschluß), wonach die Unternehmensstrukturen öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute durch Artikel 295 EGV (ex-Artikel 222) gewährleistet sind. Artikel 295 EGV umfaßt auch die sich aus den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ergebenden Einstandspflichten der Staaten und öffentlich-rechtlichen Körperschaften für ihre Unternehmen der Kreditwirtschaft.
2. Der Bundesrat bekräftigt seine Stellungnahme vom 28. November 1997 (BR-Drucksache 784/97 (Beschluß) zur Amsterdamer Erklärung der Kommission zu den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in der Bundesrepublik Deutschland. Der Europäische Rat hatte die Erklärung der Kommission, in der die besondere Verpflichtung der Sparkassen zur kreditwirtschaftlichen Versorgung breiter Bevölkerungskreise sowie insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen gewürdigt wurde, zur Kenntnis genommen.
3. Der Bundesrat verweist auf die Ausführungen des amtierenden Präsidenten der Kommission, Herrn Jacques Santer, im Gespräch mit den Regierungschefs der Länder am 2. Juli 1997 in Bonn. In dem Gespräch hatte der Präsident der Kommission erklärt, daß er keine abweichende Interpretation der Erklärung der Kommission zu den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten gelten lasse.
4. Der Bundesrat nimmt mit Bedauern die Entscheidung der Kommission vom 8. Juli 1999 zur Einbringung von Wohnungsbauvermögen in die Westdeutsche Landesbank zur Kenntnis. Er widerspricht der von der Kommission vertretenen Auffassung, daß es sich hierbei um einen Fall unerlaubter staatlicher Beihilfen gehandelt habe.
Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, zur Wahrung der gemeinsamen Interessen eine rechtliche Überprüfung der letztlich für den Fortbestand der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute so wesentlichen Entscheidung gemeinsam mit den betroffenen Ländern vor dem Europäischen Gerichtshof anzustrengen."
Az.: IV-961-07