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StGB NRW-Mitteilung 75/2009 vom 22.01.2009
Eignungsfeststellungsverfahren für Schulleiter/innen
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, ab dem 01.08.2009 würden die Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter an Berufskollegs, Gesamtschulen, Gymnasien, Hauptschulen, Realschulen und Weiterbildungskollegs für Bewerberinnen und Bewerber ausgeschrieben, die das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert haben. Für Stellen an Förderschulen gelte dies erst bei Abschluss des personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsverfahrens, über die Einbeziehung der Grundschulen werde nach der Erprobung des Verfahrens entschieden.
Das Eignungsfeststellungsverfahren basiere auf den Techniken des Assessement-Centers. Dieses Verfahren besitze unter den Instrumenten der Eignungsdiagnostik die höchste Vorhersagegenauigkeit. Das Eignungsfeststellungsverfahren ziele darauf ab, die Ausprägung von Führungskompetenzen anhand von beobachtbarem Verhalten zu messen. Das Verfahren zeichne sich durch folgende Eigenschaften aus:
- Transparenz
- „Mehraugenprinzip“
- geschulte Beobachterinnen und Beobachter
- definierte Anforderungen
- einheitliche Beobachtungskriterien
- einheitliche Auswertungsmethode
- Ermittlung eines vielschichtigen Kompetenzprofils
Im Eignungsfeststellungsverfahren würden die Kandidaten im Laufe von zwei Tagen vier der folgenden Übungen bewältigen:
- Beratungsgespräch
- Beurteilungsgespräch
- Fallstudie
- Gruppendiskussion
- Interview
- Konfliktgespräch
- Postkorb
- Präsentation
In den Übungen würden die Kandidaten simulationsorientierte Aufgaben bearbeiten, die berufungsrelevante Arbeitssituationen widerspiegeln. Während dieser Übungen werde das Verhalten der Kandidaten von wechselnden Beobachtern aus Schulaufsicht, Schulleitung und Schulträgerseite beobachtet und bewertet. Die Beobachtung erfolge nach festgelegten Kriterien, durch die sich die Ausprägung der Kompetenzen Rollenklarheit, Kommunikation, Innovation und Management nachweisen lasse. Das Eignungsfeststellungsverfahren schließe mit der Eignungsaussage ab, die künftig notwendige Voraussetzung für eine Bewerbung auf eine Stelle als Schulleiterin oder Schulleiter sei. Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens sei eine Grundlage der dienstlichen Beurteilung. Die Einzelheiten regele der Runderlass vom 25.11.2008 (BASS 21-01).
Az.: IV/2 211-20