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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 342/2018 vom 20.06.2018
Einbau von BOS-Funkgeräten in Privatfahrzeuge
Das Ministerium des Innern hat der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW einen Erlass zum Einbau von BOS-Funkgeräten in Privatfahrzeuge übermittelt. Der Erlass ist für Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter dem Link https://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/kategorie/feuerwehrrettungswesen.html?cHash=a7578eb78f44c46f4257326206dc0155 abrufbar. Für den Bereich der kommunalen Feuerwehren wird keine Notwendigkeit anerkannt, auch Privatfahrzeuge mit BOS-Funkgeräten auszustatten, weil kommunalen Feuerwehren für Zwecke der Einsatzlenkung im Regelfall die Dienstfahrzeuge zur Verfügung stehen.
Az.: 15.1.18-001