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StGB NRW-Mitteilung 245/2016 vom 26.04.2016
Einbürgerungen in NRW 2015
Im Jahr 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen 26 573 Personen eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsangehörigkeit. Wie Information und Technik Nordrhein- Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 4,2 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2014: 27 737). Damit ist die Zahl der Einbürgerungen nach ihrem Höchststand im Jahr 2012 (damals: 30 282) bereits das dritte Mal in Folge gesunken.
Im Jahr 2015 hatten die meisten der neuen deutschen Staatsbürger vor ihrer Einbürgerung die türkische Staatsangehörigkeit (6 211 Personen; 23,4 Prozent). Es folgten Einbürgerungen von Personen mit vormals polnischem (1 467; 5,5 Prozent) und kosovarischem (1 186; 4,5 Prozent) Pass. Der Anteil der Einbürgerungen von Personen aus den EU-Staaten lag bei 21,9 Prozent und der von Personen aus dem übrigen Europa (u. a. Kosovo, Russland, Türkei und Ukraine) bei 38,4 Prozent. Eine asiatische Staatsangehörigkeit besaßen vor der Einbürgerung 22,2 Prozent und eine afrikanische 14,0 Prozent der eingebürgerten Personen.
26,7 Prozent der im Jahr 2015 in NRW Eingebürgerten waren zwischen 30 und 39, 23,0 Prozent zwischen 20 und 29 und 19,5 Prozent zwischen 10 und 19 Jahren alt. Der Anteil der 40 bis 49-Jährigen lag bei 15,4 Prozent und der der 50 bis 64-Jährigen bei 7,1 Prozent. Bei 5,7 Prozent handelte es sich um unter 10-jährigen Kinder und 2,6 Prozent der eingebürgerten Personen waren zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung mindestens 65 Jahre alt.
Nahezu die Hälfte aller im Jahr 2015 Eingebürgerten (47,6 Prozent) lebte zum Zeitpunkt der Einbürgerung bereits seit mindestens 15 Jahren in Deutschland; weitere 41,1 Prozent konnten auf eine Aufenthaltsdauer von 8 bis 14 Jahren zurückblicken. (Quelle: IT.NRW vom 25.04.2016)
Az.: 16.0.2