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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 295/2018 vom 02.05.2018
Einführung bundeseinheitlicher Netzentgelte beschlossen
Das Bundeskabinett hat die schrittweise Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Mit der Verordnung sollen die Übertragungsnetzentgelte deutschlandweit bis 2023 vereinheitlicht werden. Das Bundeskabinett hat die Verordnung aufgrund der Verordnungsermächtigung umgesetzt, die im Juli 2017 durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz geschaffen wurde (siehe hierzu Schnellbrief 168/2017 vom 12.07.2017 für StGB NRW-Mitgliedskommunen).
Die im Kabinett beschlossene Verordnung sieht vor, dass die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze schrittweise bundesweit vereinheitlicht werden. Der Umsetzungsprozess beginnt ab dem 1. Januar 2019 und wird zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein. Die Angleichung erfolgt in fünf gleich großen Schritten.
Mit der Verordnung schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen, dass die Übertragungsnetzbetreiber im Oktober 2018 ihre Netzentgelte erstmalig für das Jahr 2019 auf Basis der neuen Regelungen veröffentlichen können. In einem ersten Schritt für das Jahr 2019 wird für 20 Prozent der Kosten der Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Entgelt ermittelt.
Die Bundesregierung hat die Verordnung dem Bundesrat zur Zustimmung übermittelt. Die Neugestaltung der Übertragungsnetzentgelte kann nur ein Baustein innerhalb einer grundsätzlichen Reform der Abgaben und Entgeltsystematik im Strombereich sein. Gerade um die Integration der erneuerbaren Energien in die Verteilnetze zu würdigen, ist auf dieser Ebene eine Reform der Entgeltstruktur notwendig, um das bestehende System an die Energiewende anzupassen und die Lasten der Energiewende gleichmäßiger zu verteilen.
Az.: 28.6.12-002/001 we