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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 722/2001 vom 05.12.2001
Einführung des Euro im Vergaberecht
Die Einführung des Euro zum 1. Januar 2002 hat insbesondere Auswirkungen auf die Vergabeverfahren, die im Jahre 2001 noch begonnen, aber im Jahre 2002 abgeschlossen werden.
Hat in diesem Fall der zu beauftragende Bieter ein Angebot in DM-Währung abgegeben, werden aber die Vergütungen voraussichtlich nach dem 31. Dezember 2001 erfolgen, ist nach einem Hinweis des Bundesbauministeriums mit dem Auftragsschreiben das Angebot zum Abschluß einer Abrechnungsvereinbarung zu versenden. Nach Abschluß einer solchen Abrechnungsvereinbarung werden alle Preisangaben sowie die auf diesem Vertrag aufbauenden Nachträge mit der "Rechnungseinheit DM" weitergeführt. Lediglich die Endsumme der jeweiligen Rechnung ist in Euro umzurechnen und auf zwei Nachkommastellen aufzurunden.
Kommt eine Abrechnungsvereinbarung nicht zustande, haben die Auftragnehmer ab dem 1. Januar 2002 alle Preisangaben in Euro auszuweisen. Bei Einheitspreisverträgen sind in Rechnungen für jede Position bereits die Einheitspreise und Gesamtpreise in Euro auszudrucken. Um Rundungsungenauigkeiten zu vermeiden, sind die Einzelpreise mit fünf Nachkommastellen von DM in Euro umzurechnen (Umrechnungsfaktor: 1,95583). Lediglich der Gesamtbetrag und die zu zahlende Gesamtsumme sind auf zwei Nachkommastellen "kaufmännisch" zu runden.
Bei allen in Euro gestellten Rechnungen ist die zutreffende Umrechnung der DM-Währung in Euro-Währung ggf. bei allen Einzelpositionen zu prüfen.
Az.: IV/1 960-00/14