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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 727/2000 vom 20.12.2000
Einführung des EURO
Auf der jüngsten Sitzung des Arbeitsstabes Wirtschafts- und Währungsunion stellten die (AS WWU) "Aktionsgemeinschaft Euro" und die Bundesbank Konzepte zur Öffentlichkeitsarbeit vor. Zur Information der Bürger über die Vorteile der gemeinsamen Euro-Währung plant die Aktionsgemeinschaft Euro eine "Informations-Zelt-Tour" durch ca. 100 deutsche Städte. Die Bundesbank hat zur Information über das neue Euro-Bargeld eine zweite Veröffentlichung im Zuge der Reihe "EURO 2002 Informationen zur Bargeldeinführung" herausgegeben. Des weiteren werden im Rahmen des Bundesbank-Partnerschaftsprogramms Informationsinstrumente erstellt (Flyer, Poster, etc.), auf denen die "Partner" (bspw. Handel, Banken, Kommunen) ihre jeweiligen Logos abdrucken und diese dann im Zuge der eigenen Öffentlichkeitsarbeit weiterverwenden können.
- Öffentlichkeitsarbeit der "Aktionsgemeinschaft Euro"
Die "Aktionsgemeinschaft Euro" ist eine Gemeinschaftsinitiative von Bundespresseamt, Bundesregierung und Europäischer Kommission zur Information der Bürger über die Einführung des Euro, die jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und zur Hälfte aus Europamitteln finanziert wird.
Zur Information der Bürger soll in Kürze ein Euro-Bürgertelefon errichtet werden. Das Euro-Bürgertelefon wird mit Euro-Experten besetzt sein. Ziel der Kampagne ist es, alle Bürgeranfragen von Euro-Experten oder ggf. Experten der Bundesbank kompetent beantworten zu lassen.
Neben dem Bürgertelefon ist ab Frühjahr nächsten Jahres eine Informationskampagne mit einem "Euro-Zelt" geplant. In ca. 100 großen Städten soll an zwei Tagen ein ca. 6 x 6 m großes Zelt errichtet werden, in dem Bürger sich über die neue Währung informieren können. Dabei sollen verschiedene Multimedia-Elemente zur Anwendung kommen. Im Vordergrund der Informationskampagne der "Aktionsgemeinschaft Euro" sollen die Vorteile der gemeinsamen Euro-Währung stehen.
Errichtet werden soll das Zelt in stark frequentierten Bereichen, bspw. in Fußgängerzonen, in denen große Teile der Bevölkerung erreicht werden können. Es wird ein hohes Medienecho und demzufolge eine effektive Weitergabe von eurorelevanten Informationen an die Öffentlichkeit erwartet.
Ein Terminplan für die "Zelt-Tour" der "Aktionsgemeinschaft Euro" ist zur Zeit noch nicht bekannt. Sobald uns dieser vorliegt, werden wir Sie informieren.
- Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Bundesbank
Die Informationskampagne der Deutschen Bundesbank, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank durchgeführt wird, setzt den Schwerpunkt auf technische Informationen zum neuen Euro-Bargeld. Zielgruppe der Informationskampagne sind vor allem Multiplikatoren, die die Informationen weiterreichen können, sowie Kassierer, für die die praktischen Aspekte im Umgang mit dem Euro-Bargeld im Vordergrund stehen. Dabei stützt sich die Bundesbank auf eine enge Zusammenarbeit mit ihren Partnern (bspw. Verbände und andere Multiplikatoren).
Über die Kommunikationsstrukturen der Partner (bspw. Handel, Banken, Kommunen) ist beabsichtigt, die Informationen zum Euro-Bargeld an breite Teile der Bevölkerung weiterzugeben. Geplant sind verschiedene Veröffentlichungen (Flyer, Poster, etc.). Diese können von den Partnern mit einem individiuellen Logo versehen und im Zuge der eigenen Öffentlichkeitsarbeit weitergegeben werden. Für die Öffentlichkeitsarbeit der Kommunen ist dieser Aspekt insofern von Interesse, als die Euro-Informationen der Bundesbank in die kommunale Öffentlichkeitsarbeit eingebunden werden können.
- Empfehlung der Europäischen Kommission zur Euro-Umstellung
Aus aktuellem Anlaß wurde auf die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 11. Oktober 2000 zur Erleichterung der Umstellung auf den Euro (2000/C 303/05) eingegangen.
Im Art. 2 dieser Empfehlung heißt es, daß "die öffentlichen Verwaltungen und die Unternehmen ... die Bezüge und Löhne ihrer Mitarbeiter so früh wie möglich im Jahr 2001 in Euro auszahlen" sollen, "wobei der Endbetrag auch in nationaler Währungseinheit anzugeben wäre". Weiterhin heißt es: "Die öffentlichen Verwaltungen, Versicherungsunternehmen und Versorgungsbetriebe (Wasser, Gas, Strom usw.) sollten ihre Tarife im Laufe des 3. Quartals 2001 in Euro festlegen und auf ihren Rechnungen lediglich den zu zahlenden Endbetrag auch in nationaler Währungseinheit angeben".
In der Diskussion des Arbeitsstabes wurde betont, daß die Empfehlungen der Europäischen Kommission über die Vereinbarungen hinausgehen, auf die sich Bund, Länder und Gemeinden im Arbeitsstab WWU bislang verständigten. Die Umstellung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ist in den vom BMF herausgegebenen Berichten des Arbeitsstabes Wirtschafts- und Währungsunion dokumentiert. Danach wurde vereinbart, daß bis zum 01.01.2002 der Euro lediglich zusätzlich zur DM verwendet werden kann. Die maßgeblich interne Verrechnungseinheit bis zum 31.12.2001 bleibt jedoch die DM. Euro-Beträge können bis Ende 2001 zur Gewöhnung an die neue Währung nachrichtlich angegeben werden.
Hingewiesen wurde darauf, daß die Empfehlungen der Europäischen Kommission keinen verbindlichen Charakter haben und darüber hinaus national individuelle Vorgehensweisen bei der Währungsumstellung nicht berücksichtigen.
- Umgang mit "historischen Datenreihen"
Angeschnitten wurde im Arbeitsstab die Frage nach dem Umgang mit Währungsangaben ab dem Jahr 2002 für Besteuerungszeiträume vor 2002. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Anfragen zum Umgang mit solchen "historischen Datenreihen" gegeben. Seitens der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen wurde hierzu inzwischen schriftlich Stellung genommen:
"Die Währungsangabe der Steuermeßbeträge bei der Grund- und Gewerbesteuer soll ab 1. Januar 2002 entsprechend dem Beschluß der Referatsleiter Abgabenordnung in der Besprechung AO II/00 vom 19. bis 21. Juni 2000 erfolgen. Der Steuermeßbetrag für die Jahre vor 2002 kann danach in DM berechnet und ausgewiesen werden. Er muß daneben in Euro festgesetzt werden.
Im übrigen stellt die in Ziffer 62 des Vierten Berichts "Die Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung" vom 5. Juli 2000 dargestellte Vorgehensweise (rückwirkende Umrechnung) lediglich eine von mehreren Alternativen dar."
[Quelle: DStGB Aktuell 4700-06 v. 24.11.2000]
Az.: IV/1 960-00