Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 198/2008 vom 26.02.2008

Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs

Der europäische Zahlungsverkehr soll nach den Plänen der EU-Kommission einfacher gestaltet werden. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area: SEPA). Dabei geht es um Standardisierung der in Europa existierenden Bezahlverfahren (Überweisung, Lastschrift etc.). Derzeit kennt jedes EU-Land eigene Datenformate, Standards und auch Zahlungsarten. Obwohl die Kommunen wegen ihres überwiegend auf Deutschland beschränkten Zahlungsverkehrs von SEPA nicht unmittelbar betroffen sind, sollten sie sich auf einige technische Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung von SEPA-Produkten bei ihren Kreditinstituten einstellen.

Bestehende Systeme, wie z. B. Kassensysteme, Buchhaltungsprogramme, müssen SEPA-tauglich gemacht werden. So bedarf es z. B. eines Updates der eingesetzten Softwarelösungen bei den Servicerechenzentren der öffentlichen Verwaltungen. Anstelle von Bankleitzahl und Kontonummer werden künftig BIC und IBAN verwendet.

Es ist davon auszugehen, dass die Kreditinstitute im Rahmen eines Softwarewartungsvertrages für bei Kommunen installierte Electronic-Banking-Programme im Jahr 2008 SEPA-fähige Versionen anbieten werden. Zudem sollten die Kommunen beginnen, alle Vordrucke, wie Briefbögen, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen etc., auf denen eigene Kontoverbindungen oder Felder zur Eintragung von Kontoverbindungen Dritter enthalten sind, entsprechend zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Die Commerzbank informiert über die bevorstehenden Änderungen infolge SEPA wie folgt:

„Reform des deutschen Inlandszahlungsverkehrs

Ausgangssituation:

Die nationalen Zahlungsverkehrssysteme der 27 Staaten der EU sowie der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen werden seit 28.01.2008 sukzessive durch SEPA-Produkte (SEPA=Single Euro Payments Area) abgelöst und somit wird auch der Inlandszahlungsverkehr in Deutschland vollumfänglich verändert. Bis zum 01.11.2009 ist die „Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt“ in deutsches Recht umzusetzen. Die Europäische Zentralbank vergleicht SEPA im Hinblick auf Komplexität und Bedeutung mit der Einführung des Euros. Die EU-Kommission sieht die Kommunen als „heavy user“ in einer Vorreiterfunktion. Deutsche Kommunen und deren kommunale Unternehmen stehen vor komplexen Herausforderungen.

Fünf Gründe sich heute mit SEPA zu beschäftigen:

(1) Die heute noch in Deutschland gültigen Zahlungsverkehrsprodukte wie z.B. Lastschrift mit Einzugsermächtigung werden bis spätestens 01.11.2009 um die SEPA-Produkte erweitert und von diesen dann vollständig ersetzt werden. Eine frühzeitige Vorbereitung der deutschen Städte und Gemeinden ist notwendig.

(2) Heute eingeplante Budgets für SEPA-Anpassungen bieten Chancen für die Generierung von positiven Effekten in anderen Bereichen der Verwaltung.

(3) Die Nutzung der Standardisierung von Daten ermöglicht Effizienzsteigerungen in den Prozessen der Städte und Gemeinden sowie deren kommunalen Unternehmen (z.B. eineindeutige Zuordnung von Zahlungspflichtigen).

(4) Da neue rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland geschaffen werden, ist frühzeitiges Agieren der Kommune zur Gewährleistung zukünftiger Rechtsicherheit erforderlich.

(5) Pro aktives Handeln bei SEPA verdeutlicht dem Bürger, dass die Städte und Gemeinden Zukunftsthemen rechtzeitig aufnehmen und die sich daraus ergebenden Chancen nutzen.

Beispielhafte Handlungsfelder für eine erfolgreiche Umsetzung:

  • Umsetzung: Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung, d.h. Initiierung einer Projektgruppe.

  • Organisation: Erweiterung aller Formulare der Städte und Gemeinden um die IBAN (International Bank Account Number; entspricht Kontonummer) und BIC (Bank Identifier Code; entspricht Bankleitzahl) sowie (sukzessive) Einholung dieser Informationen vom Bürger. Darüber hinaus Beschaffung der Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Einholung von SEPA-Mandaten bei neuen Lastschriftvereinbarungen.

  • Rechtliche Würdigung: Prüfung der neuen Zahlungsverkehrsregularien z.B. Notwendigkeit zur Einholung von Mandaten für die SEPA-Lastschrift oder Auswirkungen auf die neuen Widerspruchsfristen von bisher 6 Wochen auf neu 8 Wochen bzw. auf 13 Monate (falls kein gültiges Mandat vorliegt).

  • Prozesse: Prüfung der Nutzung von SEPA-Zusatzleistungen z.B. bei der Lastschrift zur Verbesserung der Prozesse in der Kommune (z.B. Vorgabe des Belastungstermines; Zusatzinformationen, die maschinell verarbeitet werden können; Forderungsmanagement).

  • IT-Systeme: Abstimmung mit kommunalen Softwarepartnern sowie mit Banken bei Electronic-Banking Programmen wegen notwendiger Tätigkeiten.


Beispiele betroffener Dienstleistungen:

Lastschrifteinzug für Grundsteuer, Wasserverbrauch oder Kindergartenbeitrag, Kartenzahlung zur Beantragung eines neuen Reisepasses oder des Eintrittsgeldes im Schwimmbad.

Fazit:

Ab 01.11.2009 werden alle SEPA-Produkte (Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung) nutzbar sein und die deutschen Zahlungsverkehrsprodukte ablösen. Für die Städte und Gemeinden ergeben sich daraus komplexe Herausforderungen.“

Weitere Informationen zu SEPA sind der Homepage der Deutschen Bundesbank, www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php, zu entnehmen. Auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hält Informationen bereit; unter www.dsgv.de/de/aktuelles/sepa.html sind zwei Veröffentlichungen („SEPA: Einfach und schnell in Europa. Mit SEPA wird der Zahlungsverkehr in Europa noch einfacher und sicherer.“ sowie „Eine Karte für ganz Europa. SEPA macht die Kartenzahlung in Europa noch einfacher und sicherer“) als Download abrufbar.

Az.: IV/1 950-00

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