Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 226/2024 vom 06.03.2024

Einführung neuer elektronischer Standardformulare (eForms) für EU-Bekanntmachungen

Mit Schnellbrief Nr. 349 vom 26.10.2023 hatten wir Sie über den Erlass des Bundesbauministeriums (BMWSB) zur Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen“ vom 24.10.2023 informiert.

Die Regeln des neuen § 10a VgV (u.a. Verwendung der eForms, Nutzung des Datenservice Öffentlicher Einkauf, zusätzliche Pflichtfelder) gelten auch für Bauleistungen. Dennoch mussten einzelne Paragraphen der VOB/A angepasst werden, da sie Verweise auf die aufgehobene Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 enthielten. Die in dem o.g. Erlass dargestellten Änderungen in den Abschnitten 2 und 3 der VOB/A wurden vom DVA beschlossen und im Bundesanzeiger bekannt gemacht (BAnz AT 04.07.2023 B4, BAnz AT 25.09.2023 B4). Allerdings konnten die geänderten Regelungen der VOB/A erst angewendet werden, nachdem die Verweise in der VgV und der VSVgV und der SekVO auf die VOB/A aktualisiert wurden.

Dies ist nun mit der im Bundesgesetzblatt am 13. Februar 2024 veröffentlichten und am 14. Februar 2024 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften vom 7. Februar2024 (BGBL 2024 I Nr. 39 https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/39/VO.html ) geschehen; die rechtstechnischen Anpassungen in Form von statischen Verweisen auf die anzuwendenden Regelungen der VOB/A - Abschnitte 2 und 3 in der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und der Sektorenvergabeverordnung (SekVO) wurden in der Verordnung vorgenommen.

Az.: 21.1.1.2-001/008

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