Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 644/2016 vom 22.09.2016

Einführungserlass des Bundes zur VOB/A

Das Bundesbauministerium (BMUB) hat mit Datum vom 09.09.2016 den Erlass zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und damit insbesondere die näheren Einzelheiten für den ersten Abschnitt der VOB/A (Unterschwellenrecht) veröffentlicht. Auf Bundesebene wird die Neufassung der VOB/A, deren inhaltlichen Änderungen sich aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 01.07.2016 ergeben, danach zum 01.10.2016 in Kraft treten.

Die Kommunalen Vergabegrundsätze des Landes NRW (RdErl. d. MIK v. 06.12.2012) empfehlen, zur Vermeidung rechtlicher Risiken bei Aufträgen über Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes grundsätzlich die VOB/A in der jeweils aktuellen, im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung und nach Maßgabe der Vergabegrundsätze anzuwenden. Dem Einführungserlass des BMUB können weitere Hinweise zu den Neuerungen in der VOB entnommen werden. Der Erlass ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Vergabe abrufbar.

Az.: 21.1.2.1

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