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StGB NRW-Mitteilung 520/2006 vom 10.07.2006
Eingliederungsmittel für SGB II
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat mit einer so genannten qualifizierten Haushaltssperre nach der im Frühjahr vorgenommenen Absenkung der Eingliederungsmittel für das SGB II von 7,1 auf 6,5 Mrd. Euro im Bundeshaushalt weitere 1,1 Mrd. Euro dem Eingliederungsetat faktisch entzogen. Für die Eingliederung Langzeitarbeitsloser stehen somit effektiv nur 5,4 Mrd. Euro für ca. 5,3 Mrd. erwerbsfähige Hilfeempfänger zur Verfügung.
Hintergrund der Haushaltssperre ist, dass 1,1 Mrd. Euro der Deckung des ansteigenden Bundesbedarfs bei den ALG II-Leistungen dienen sollen. Durch den Beschluss des Haushaltsausschusses werden somit Bundesmittel von den aktiven zu den passiven Leistungen umgeschichtet und damit der Grundsatz des Förderns und Forderns massiv beeinträchtigt. Im Jahr 2005 waren für 3,21 Mio. erwerbsfähige Hilfebedürftige Eingliederungsmittel in Höhe von 6,55 Mrd. Euro angesetzt worden. Durch die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages steht damit pro Hilfeempfänger nur noch die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen Eingliederungsmittel zur Förderung in Arbeit zur Verfügung. Die kommunalen Spitzenverbände haben der faktischen Reduzierung widersprochen. 98 % dieser Eingliederungsmittel sind bereits verbraucht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft eine regionale Umverteilung.
Az.: III 810 - 2