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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 485/2007 vom 09.07.2007
Einheitliche Ansprechpartner nach der Dienstleistungsrichtlinie
Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben sich Anfang Juli 2007 an die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder gewandt und die Forderung der Bundesvereinigung bekräftigt, die Rolle des einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie bei den Kommunen anzusiedeln. Hintergrund dieser Position ist die Tatsache, dass es auf der Bundesebene noch immer keine klare Haltung in der Frage gibt, ob die einheitlichen Ansprechpartner bei den Kommunen oder bei den Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammern angesiedelt werden sollen. Im Einzelnen führen die Verbände u.a. folgendes aus:
„Die Kommunen engagieren sich bereits heute auf vielfältige Weise, um sich als Wirtschaftsstandort zu profilieren und zu stärken. Sie setzen sich mit zahlreichen Maßnahmen für Ansiedlungen und Existenzgründungen ein und haben daher ein besonderes Interesse, auch ausländische Dienstleistungserbringer zu fördern. Es existieren gut funktionierende Verfahren, auf die aufgebaut werden könnte. Die Kommunen übernehmen auf gesetzlicher Grundlage Bündelungsfunktionen und Übermittlungsbefugnisse gegenüber Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Immissionsschutzbehörden, Arbeitsverwaltungen, Berufsgenossenschaften oder Registergerichten. Darüber hinaus bieten die Kommunen bereits heute im Rahmen ihrer Standortpolitik zentrale Anlaufstellen (sog. One-Stop-Shops) an, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen und komplexe Verfahren zu vereinfachen.
Eine Übertragung der Funktion der einheitlichen Ansprechpartner auf die Kommunen entspräche damit den heute schon bestehenden wirtschaftsrelevanten Zuständigkeiten und Bündelungsfunktionen. Dabei ist auch zu beachten, dass die Verantwortung der Kommunen für örtliche Angelegenheit in der Praxis durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie nicht verändert wird. Eine effektive Vereinfachung der Verfahren ohne Bürokratieaufbau durch Bildung zusätzlicher Einrichtungen lässt sich daher insbesondere dann erreichen, wenn die bestehenden Verfahren und Strukturen weiter genutzt und die „einheitlichen Ansprechpartner“ bei den Kommunen angesiedelt werden.
Für eine Ansiedlung bei den Kommunen spricht auch, dass die zur datentechnischen Umsetzung erforderlichen Netzinfrastrukturen und Kommunikationswege weitestgehend vorhanden sind. Für den Datenaustausch zwischen Behörden besteht bereits ein behördeninternes Netz. Ergänzend wird unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen von Deutschland Online eine einheitlichere und umfassende Kommunikationsinfrastruktur in Deutschland ausgebaut. Der Rückgriff auf bewährte infrastrukturelle Grundlagen vermindert den organisatorischen und finanziellen Aufwand.
Unser Vorschlag bedeutet im Übrigen keine Abkehr von den schon bisher bestehenden Strukturen der Zusammenarbeit zwischen kommunaler Wirtschaftsförderung und örtlichen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern. Vielmehr liegt es auch in unserem Interesse, diese Zusammenarbeit bei feststehender kommunaler Verantwortung für den Einheitlichen Ansprechpartner zu intensivieren.“
Az.: III 450-30