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StGB NRW-Mitteilung 557/2013 vom 16.08.2013
Einheitliche Kriterien für Sprachkenntnisprüfung
Am 26. und 27. Juni 2013 haben sich die Gesundheitsminister und —senatoren der Länder in Potsdam zur 86. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) getroffen. Vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen sprach sich die GMK einmütig für eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes aus und zeigte Wege zur Fachkräftesicherung auf. Der Öffentliche Gesundheitsdienst müsse für Ärztinnen und Ärzte attraktiver werden. Dazu gehörten eine angemessene Bezahlung ebenso wie eine frühzeitige Integration der Themen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in die ärztliche Ausbildung.
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder wollen die bislang unterschiedlichen Prüfkriterien für Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte und anderer Heilberufe-Angehörige in den Ländern weitgehend vereinheitlichen. Dazu sollen auf Basis bisheriger Erfahrungen Eckpunkte erarbeitet werden. Angesichts der Zunahme der Zahl ausländischer Ärzte und Angehörigen anderer Heilberufe in der medizinischen Versorgung sei ein einheitliches Vorgehen bei Sprachkenntnisprüfungen im Interesse der Patientensicherheit dringend geboten.
Az.: III 551