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StGB NRW-Mitteilung 478/2014 vom 16.07.2014
Einheitliche Sprachtests für ausländische Ärzte
Für ausländische Ärzte in Deutschland soll es künftig bundesweit einheitliche Sprachtests geben. Das beschlossen die Gesundheitsminister der Länder auf ihrer Konferenz in Hamburg, wie die Vorsitzende, Hamburgs Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, am 27. Juni 2014 mitteilte. Bislang hätten sich die Anforderungen von Land zu Land unterschieden. Nun müssen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker vor der Zulassung in Deutschland über ein fortgeschrittenes Niveau verfügen, Psychotherapeuten benötigen quasi muttersprachliche Kenntnisse. Laut Bundesärztekammer waren Ende vergangenen Jahres über 31.000 ausländische Ärzte in Deutschland tätig, zehn Prozent mehr als 2012.
Az.: III 501