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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 699/2015 vom 23.11.2015
Einheitlicher Ansprechpartner zentral für NRW
Der seit Ende 2009 bestehende so genannte Einheitliche Ansprechpartner für prospektive Gründer/innen von Dienstleistungsunternehmen wird zum Jahreswechsel 2015/2016 umstrukturiert. Grund ist die zusätzliche Anforderung der Anerkennung von Berufsabschlüssen, die aus der neuen EU-Berufsanerkennungsrichtlinie hervorgeht. Dafür werden die 21 Internetportale, die derzeit von Kreisen und kreisfreien Städten betrieben werden, in einem Angebot bei der Bezirksregierung Detmold zusammengeführt.
Zum 28.12.2009 waren in Nordrhein-Westfalen als Folge der EU-Dienstleistungsrichtlinie die Einheitlichen Ansprechpartner für Gründer/innen von Dienstleistungsunternehmen aus dem EU-Ausland eingerichtet worden. Diese Internet-Portale sollten Gründungswilligen aus einer Hand sämtliche Informationen liefern und Kontakte nennen, die zur Eröffnung des Unternehmens in NRW erforderlich sind.
Für die Weiterentwicklung des Einheitlichen Ansprechpartners erarbeitet die NRW-Landesregierung derzeit ein neues EA-Gesetz. Dieses muss noch vor Jahresende in den NRW-Landtag eingebracht und von diesem verabschiedet werden, damit die neue Dienstleistung „Anerkennung von Berufsabschlüssen“ zum 18.01.2016 online zu realisieren ist. Das neue Portal wird unter der Adresse www.nrw-ea.de erreichbar sein. Perspektivisch soll es das Einreichen von Anzeigen und Anträgen auf elektronischem Wege möglich machen.
Az.: 17.0.5.11.2