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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 449/2016 vom 23.06.2016
Einigung auf Bundesebene über Fortzahlung der Regionalisierungsmittel
Im September 2015 sagte der Bund bei einem Gespräch über die Asyl- und Flüchtlingspolitik zu, dass die Regionalisierungsmittel in 2016 auf acht Mrd. Euro erhöht und in den Folgejahren jährlich mit einer Rate von 1,8 Prozent dynamisiert werden. Die Verteilung soll nach dem neuen sog. Kieler Schlüssel erfolgen. Der Kieler Schlüssel sieht vor, dass die Kriterien Steueraufkommen und Bevölkerungszahl für die Aufteilung der Regionalisierungsmittel ersetzt werden durch die gleichgewichtige Berücksichtigung von Einwohnerzahl und bestellten Zugkilometern.
Allerdings würde die Anwendung des Schlüssels über die Jahre dazu führen, dass die ostdeutschen Länder bis 2030 im Vergleich zur aktuellen Regelung bis zu vier Mrd. Euro weniger und die westdeutschen Länder ca. 16 Mrd. Euro mehr erhalten würden. Diese Erkenntnis führte zu einer Auseinandersetzung unter den Ländern über eine Anpassung des Schlüssels.
Das aktuelle Ergebnis der Gespräche zwischen Bund und Ländern vom 16. Juni sieht nun vor, dass die Regionalisierungsmittel nochmals aufgestockt werden. Zudem sollen die Länder selbst den Verteilmechanismus bestimmen. Damit soll erreicht werden, dass die neuen Bundesländer keine Nachteile zu erwarten haben.
Die Einigung hat nach Kenntnis der StGB NRW-Geschäftsstelle folgenden Wortlaut: „Die Regionalisierungsmittel werden durch eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes um 200 Mio. Euro auf 8,2 Mrd. Euro durch den Bund aufgestockt. Dieser Gesamtbetrag wird mit 1,8 % dynamisiert. Die 200 Mio. Euro werden unter den ostdeutschen Ländern im Rahmen einer Verordnung verteilt. Das Saarland erhält von dem Aufstockungsbetrag 1 Mio. Euro. Die 200 Mio. Euro nehmen an der Dynamisierung teil. Die Länder übermitteln dem Bund einen einvernehmlich abgestimmten Verteilungsschlüssel für die ostdeutschen Länder und das Saarland. Der verbleibende Betrag wird nach dem Kieler Schlüssel ohne die sog. Sperrklinke unter den Ländern verteilt.“
Az.: 33.3.2-001/003