Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 97/2019 vom 26.02.2019
Bundesrat-Zustimmung zu Digitalpakt so gut wie sicher
Der „Digitalpakt Schule“ soll es dem Bund ermöglichen, in größerem Umfang als bislang in die kommunale Schulinfrastruktur zu investieren. Die Vereinbarungen im Bundes-Koalitionsvertrag sehen vor, dass hierfür durch den Bund fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Der StGB NRW hat zu diesem Vorgang die Mitteilungsnotiz 512/2018 vom 24.09.2018 veröffentlicht.
Nach der Auffassung des Bundes ist für die Umsetzung des Digitalpakts eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Im Rahmen des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens war es zwischen Bund und Ländern zuletzt zu Meinungsverschiedenheiten über die Ausgestaltung der Einzelheiten gekommen.
Der Bundesrat hatte eine durch den Bundestag bereits beschlossene Verfassungsänderung vorerst gestoppt und das entsprechende Gesetz an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Eine dort eingerichtete Arbeitsgruppe hatte vorgeschlagen, die vorgesehene Mitfinanzierung durch die Länder zu streichen und die inhaltlichen Mitwirkungsbefugnisse des Bundes im Bildungsbereich zu begrenzen.
Der Bundestag hat diesen Vorschlag nunmehr übernommen und ein entsprechendes verfassungsänderndes Gesetz am 21.02.2019 beschlossen. Der Bundesrat wird am 15.03.2019 erneut entscheiden, seine Zustimmung gilt als wahrscheinlich. Die Verfassungsänderung soll durch den Abschluss einer Bund-Länder-Vereinbarung begleitet werden.
Das am 21.02.2019 durch den Bundestag beschlossene Gesetz ist im Volltext unter folgender Internetadresse abrufbar: https://is.gd/ysmDW3 . Eine entsprechende Pressemitteilung des StGB NRW ist im Volltext unter folgender Adresse abrufbar: https://is.gd/yxq7xn .
Az.: 42.14-017/004