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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 522/1996 vom 05.11.1996
Einkommensteueranteil - 2. Vierteljahr 1996
Der Innenminister hat mit Runderlaß vom 07.08.1996 die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Lohn-, veranlagten Einkommensteuer und am Zinsabschlag für die Monate April bis Juni 1996 auf 2 241 389 922,85 DM festgesetzt. Dies sind 6,7 % weniger als der entsprechende Vorjahresbetrag. An den Berechnungsmodalitäten hat sich nichts geändert.
Az.: V-903-03