Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 518/2012 vom 25.09.2012

Einrichtung einer "Fachagentur Windenergie an Land"

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat mitgeteilt, dass zur weiteren Förderung der Windenergie sowie zur Beratung von Kommunen und regionalen Planungsgemeinschaften ein Verein „Fachagentur Windenergie an Land“ gegründet werden soll. Die Vereinsgründung soll unter enger Einbindung der kommunalen Spitzenverbände erfolgen.

Um die Ziele der Bundesregierung für die Windenergienutzung an Land umsetzen zu können, haben die Bundesminister des BMU und BMVBS sowie die zuständigen Landesminister bereits am 11.05.2011 beschlossen, dass Bund, Länder und Wirtschaft gemeinsam eine Einrichtung zur Förderung der Windenergie an Land initiieren.

Auf Grundlage von Gesprächen mit der Branche, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden wurde ein ursprünglich vorgeschlagenes Konzept (Gründung einer Windenergie-Stiftung) weiter optimiert. Nach intensiver Prüfung verschiedener Organisationsformen und zur Umsetzung des vorgenannten Beschlusses soll nunmehr ein Verein gegründet werden. Der DStGB sowie der StGB NRW hatten die ursprünglich angedachte „Stiftungslösung“ wegen der mangelnden Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände in den Gremien der Stiftung und der offenen Fragen zur weiteren Zukunft der Repowering InfoBörse kritisiert.

Die nunmehr geplante Einrichtung soll — zum weiteren Ausbau der Windenergienutzung an Land — vor allem beratende Tätigkeiten für Kommunen und regionale Planungsgemeinschaften sowie weitere Beteiligte (Anwohner, Planer, Betreiber und Netzbetreiber) wahrnehmen. Zudem sollen die Länder in ihren Beratungsleistungen unterstützt werden. Thematisch sollen insbesondere Fragen der räumlichen Steuerung, der Akzeptanz und Beteiligung und des Natur- und Artenschutzes sowie der notwendigen Anpassung der Netzinfrastruktur adressiert werden.

Das neue Konzept des BMU enthält folgende wesentliche Abweichungen gegenüber der ersten Initiative des BMU: 

  1. Die Einrichtung zur Förderung der Windenergie an Land soll in Form eines Vereins gegründet werden, der seinen Sitz in Berlin hat. Von der geplanten Stiftungslösung wurde Abstand genommen.
  2. Der Vorstand des Vereins soll sich aus drei Mitgliedern zusammensetzen. Mitglied des Vorstands mit einem Sitz sollen die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene sein und so stärkere Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten als bei der Stiftungslösung.
  3. Der Verein soll komplett aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Finanzierung ist laut mündlicher Auskunft für die nächsten drei Jahre sichergestellt.
  4. Der Verein soll ausweislich des beigefügten Konzepts aufgrund seiner Organisationsform unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sein. Allerdings ist über die Mitgliederversammlung u. a. die Beteiligung der Wirtschaft vorgesehen.
  5. Den kommunalen Spitzenverbänden der Länder steht eine Mitgliedschaft im Beirat offen. Kritisch erscheint, dass für diese Mitgliedschaft Beiträge erhoben werden sollen.
  6. Nach mündlicher Auskunft soll das Personal und die Strukturen der Repowering Info-Börse in den Verein integriert werden. Insgesamt wird ein Mitarbeiterstab von 10 Personen angestrebt.

Bewertung:

Aus Sicht des StGB NRW muss sichergestellt werden, dass die fachlich qualifizierte Beratung der Städte und Gemeinden zum Thema „Windenergie an Land“, welche in den vergangenen Jahren durch die Repowering-InfoBörse (U.A.N.) geleistet  wurde, in unveränderter Qualität auch durch die neu zu gründende Einrichtung erfolgt.

Hierbei wird es darauf ankommen, dass die Beratung der Städte und Gemeinden unabhängig von wirtschaftlichen Interessen erfolgt. Die Wahrung der kommunalen Interessen muss sich zudem in der noch abzustimmenden Vereinssatzung sowie in der Besetzung der Vereinsorgane widerspiegeln.

Da das BMU die Projektförderung für den Verein bis einschließlich 2015 plant, ist zu hinterfragen, wie die dauerhafte Finanzausstattung des neu zu gründenden Vereins sichergestellt werden soll.

Az.: II gr-ko

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