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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 122/2010 vom 15.03.2010
Einrichtung einer Gemeindefinanzkommission
Das Bundeskabinett hat am 24.02.2010 beschlossen, eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung (Gemeindefinanzkommission) einzusetzen. Die konstituierende Sitzung hat am 04.03.2010 stattgefunden. Die kommunalen Spitzenverbände erhoffen sich von der Kommission konkrete Ergebnisse, um die Finanzlage der Kommunen nachhaltig zu verbessern.
I. Einsetzungsbeschluss
Der Einsetzungsbeschluss ist nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben:
„Die Bundesregierung beschließt die Einsetzung einer Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung (Gemeindefinanzkommission) durch den Bundesminister der Finanzen.
Der Gemeindefinanzkommission gehören der Bundesminister der Finanzen, der Bundesminister des Innern, der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Länder an. Die Gemeindefinanzkommission tagt unter dem Vorsitz des Bundesministers der Finanzen.
Die Kommission wird sich mit dem Prüfauftrag des Koalitionsvertrages befassen und Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung erarbeiten. Hierbei wird auch der aufkommensneutrale Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz geprüft werden. Dabei hat die Kommission auf die Vermeidung von Aufkommens- und Lastenverschiebungen insbesondere zwischen dem Bund auf der einen und Ländern und Kommunen auf der anderen Seite zu achten.
Darüber hinaus sollen Handlungsempfehlungen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erarbeitet werden. Als Stichworte nennt der Koalitionsvertrag u. a. ‚Fragen nach der Güte kommunaler Leistungsfähigkeit’ und ‚Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes’.
Daneben werden Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite (beispielsweise durch Flexibilisierung von Standards) geprüft. Sofern Zuständigkeiten anderer Ressorts betroffen sind, werden diese eingebunden.
Aufgabe der Kommission ist es, auf der Basis einer zeitnahen Bestandsaufnahme Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten und zu bewerten. Ein von allen Beteiligten getragener Bericht soll möglichst zügig vorgelegt werden.
Für einen Arbeitsschwerpunkt ‚Kommunalsteuern’ wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Vorsitz beim Bundesministerium der Finanzen liegt. Für einen Arbeitsschwerpunkt ‚EU-Rechtsetzung und Kommunen’ wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Vorsitz beim Bundesministerium des Innern liegt. Die Arbeitsgruppen arbeiten der Kommission zu. Den Arbeitsgruppen können Arbeitskreise zugeordnet werden, beispielsweise für ‚Quantifizierung’ und ‚Administrierbarkeit’.
Vertreter von Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften sollen in geeigneter Weise eingebunden werden.“
II. Bewertung durch die kommunalen Spitzenverbände
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat am 03.03.2010 eine Pressemitteilung zum Start der Gemeindefinanzkommission herausgegeben, die die kommunale Position wie folgt zusammenfasst:
„Kommunale Spitzenverbände zum Start der Gemeindefinanzkommission
Kommunale Handlungsfähigkeit verbessern — Haushalte spürbar entlasten
Die kommunalen Spitzenverbände erhoffen sich von der Gemeindefinanzkommission konkrete Ergebnisse, um die Finanzlage der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Das sei dringend notwendig. ‚Oberste Priorität für uns haben die bereits im Koalitionsvertrag formulierten Ziele: Kommunen entlasten und kommunalen Handlungsspielraum erweitern. In welchem Maß dies gelingt, daran wird sich der Erfolg der Kommission messen lassen’, betonen die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeisterin Petra Roth (Frankfurt am Main), Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) und Oberbürgermeister Christian Schramm (Bautzen) anlässlich der Gemeindefinanzkommission, die morgen in Berlin ihre Arbeit aufnimmt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat zu der Regierungskommission Vertreter verschiedener Bundesministerien, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände eingeladen.
Größtes Problem sei, dass die Ausgaben und Einnahmen der Städte, Kreise und Gemeinden immer weiter auseinander driften. Deshalb müsse die Kommission auf jeden Fall beide Bereiche in den Blick nehmen und grundsätzlich analysieren. ‚Vor allem die Sozialausgaben steigen ständig weiter und nehmen den Kommunen die Luft zum atmen. Diese Dynamik muss gestoppt werden, sonst steht die Lebensqualität für die Menschen in den Städten, Kreisen und Gemeinden auf dem Spiel’, sagten Roth, Duppré und Schramm. Die Sozialausgaben sind allein in den vergangenen zehn Jahren von 26 Milliarden auf inzwischen über 40 Milliarden gestiegen.
Auf der Einnahmeseite solle die Kommission laut Kabinettsbeschluss prüfen, ob die Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden kann. Dies entspräche in etwa dem Arbeitsauftrag der im Jahr 2002 eingesetzten Gemeindefinanzreformkommission. ‚Deshalb ist es sinnvoll, das Rad nicht mehr neu zu erfinden, sondern die Ergebnisse und Erkenntnisse von damals jetzt zum Ausgangspunkt der Arbeit in der Kommission zu machen’, erklärten die drei Präsidenten.
Positiv bewerten die kommunalen Spitzenverbände, dass die Gemeindefinanzkommission auch die Beteiligungsrechte der Kommunen behandeln will. Es gehe darum, dass die Städte, Kreise und Gemeinden ihre umfangreichen Erfahrungen im Gesetzesvollzug frühzeitig einbringen können und an den Kostenfolgenabschätzungen beteiligt werden, wenn kommunale Aufgaben betroffen sind.“
Az.: IV/1 900-01/2