Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 177/2001 vom 20.03.2001

Einrichtung eines Bürgerausschusses

Die Stadt Schwelm beabsichtigt, einen besonderen "Bürgerausschuß" in kleiner Besetzung einzurichten, in dem die Bürgerinnen und Bürger den Ausschußmitgliedern unmittelbar Fragen, Anregungen und Beschwerden vortragen können. Diese sollen damit "bürgernah" behandelt werden können. Hintergrund der Überlegung ist, daß viele Bürgerinnen und Bürger gehemmt sein dürften, die Anregungen und Beschwerden vor dem gesamten Rat vorzutragen. Es ist daran gedacht, die Sitzungen im Jahr zu begrenzen und zusätzliche Bürgerversammlungen als Gesprächsforum anzubieten.

Die Stadt Schwelm erbittet Hinweise von Kommunen, die eventuell derartige "Bürgerausschüsse" bereits eingerichtet und erste Erfahrungen gesammelt haben. Rückmeldungen werden erbeten an die Stadt Schwelm, Herrn Fischer, Tel.: 02336/801-212, Fax: 02336/801-370.

Az.: I/2 020-08-24

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