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StGB NRW-Mitteilung 397/2008 vom 23.06.2008
Einrichtung von Pflegestützpunkten in NRW
Der Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat sich jüngst eingehend mit einem wesentlichen Element des neuen Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, den Pflegestützpunkten, befasst, und hierzu einstimmig eine Erklärung am 19. Juni verabschiedet. Danach ist eine gute Information und Beratung für viele pflegebedürftige Menschen und die sie Pflegenden unverzichtbare Voraussetzung für die Realisierung der Hilfsmaßnahmen, die sie benötigen. In den Kreisen und kreisfreien Städten gebe es bereits eine Vielzahl bewährter Beratungsangebote, insbesondere in Trägerschaft der Kommunen und der Pflege- und Kassenkassen, aber auch bei anderen Trägern.
Initiativen zur Weiterentwicklung der Qualität dieser Angebote müssten in erster Linie darauf ausgerichtet sein, die Unübersichtlichkeit der Beratungslandschaft für die Ratsuchenden durch Bündelung und Vernetzung der bereits bestehenden Angebote zu überwinden und ggf. Ergänzungen und bisher fehlende Angebote vorzunehmen. In Beratungssystemen müssten fachliche und organisatorische Kompetenz sowie personelle und finanzielle Ressourcen gebündelt werden, um Pflegebedürftigen sowie von Pflegebedürftigkeit Bedrohten und ihren Angehörigen passgenaue und auch zugehende Beratung und Unterstützungsleistungen aus einer Hand anbieten zu können. Beratung solle dazu dienen, die Beratenden in die Lage zu versetzen, ihre Situation zu bewerten und unter Betrachtung verschiedener Handlungsmöglichkeiten die für sie beste auswählen zu können. Insoweit müsse Beratung unabhängig ausgerichtet sein.
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen hält es deshalb für dringend erforderlich, dass die nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz dafür zuständigen Pflege- und Krankenkassen mit den Kommunen, die als Träger der Sozialhilfe zugleich für die Infrastruktur in der Altenpflege und Hilfe verantwortlich sind, zusammenarbeiten. Er fordert die Pflegekassen im Land auf, bei den Verhandlungen über die Einrichtung von Pflegestützpunkten bereits bestehende und bewährte Anbieter- und Trägerstrukturen in den Kreisen und kreisfreien Städten unseres Landes zu berücksichtigen, die entsprechenden Träger einzubinden und hierbei insbesondere mit den Kommunen eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Deshalb werden die Landesregierung, die Kranken- und Pflegekassen und die kommunalen Spitzenverbände aufgefordert, eine gemeinsame Rahmenvereinbarung zur Einführung von Pflegestützpunkten abzuschließen.
Az.: III 810-11/1