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StGB NRW-Mitteilung 150/2016 vom 27.01.2016
Einsatz von Flüchtlingen beim Bundesfreiwilligendienst
Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW hat in der Vergangenheit bereits mehrfach über den Bundesfreiwilligendienst informiert. Die BFD—Zentralstelle des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat zwischenzeitlich darüber informiert, dass der Einsatz von Flüchtlingen auch im Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbezug in jeder generell im BFD anerkannten Einsatzstelle zu allen genehmigten Tätigkeiten möglich ist. Dagegen könnten Personen, die lediglich eine Duldung erhalten haben, wegen des fehlenden dauerhaften Bleiberechtes nicht im Sonderprogramm eingesetzt werden. Ein Einsatz im Regel-BFD sei aber weiterhin zulässig.
Az.: 35.0.12