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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 719/2001 vom 05.12.2001
Einsatz von Kreditkarten im kommunalen Kassenwesen
Aus einem Erlaß des Innenministeriums vom 12.06.2001 geht hervor, daß Kreditkarten den gleichen Sicherheitsstandard wie Electronic-Cash-Verfahren haben und somit als zulässige Zahlungsmittel i.S. des § 46 Nr. 6 der Gemeindekassenverordnung NW angesehen werden können. Die Zulassung einer Ausnahme von kassenrechtlichen Vorschriften gem. § 126 GO ist daher ab sofort nicht mehr erforderlich.
[Quelle: Kommunale Kassenzeitschrift Nr. 11/2001, S. 248]
Az.: IV/1 950-00