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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 240/2020 vom 06.02.2020
Einsatz von Pferden im Brauchtum
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) hat mit Datum vom 31.01.2020 einen durch eine Arbeitsgruppe aus Expertinnen und Experten ausgearbeiteten Entwurf der „Leitlinien zum Umgang mit Pferden beim Einsatz in Karnevalsumzügen“ an die Geschäftsstelle des StGB NRW übersandt mit der Bitte, diesen zur Kenntnis zu geben. Das Ministerium weist in seinem Anschreiben darauf hin, dass die Leitlinien zeitgemäße Tierschutz- und sicherheitsgerechte Standards beim Einsatz von Pferden bei Karnevalsumzügen festlegen. Diese Standards sollen die Risiken für die eingesetzten Pferde minimieren, die Entstehung von Unfällen vorbeugen und als Handlungsempfehlung eine einheitliche Vorgehensweise in Nordrhein-Westfalen sicherstellen. Das Ministerium weist darauf hin, dass es ein so genanntes Feed-back zur Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit der Leitlinien gerne entgegen nimmt. Die Leitlinien können im Intranet des StGB NRW unter Fachinformationen > Fachgebiete > Umwelt, Abfall, Abwasser abgerufen werden.
Az.: 26.3.5 qu