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StGB NRW-Mitteilung 627/2007 vom 02.10.2007
Einsatz von Wahlcomputern in den Niederlanden
In den Niederlanden werden möglicherweise demnächst die Zulassungen für den Einsatz von Wahlcomputern der Firma Nedap widerrufen. Die Bürgerinitiative "Wij vertrouwen stemcomputers niet" (www.wijvertrouwenstemcomputersniet.nl, z.T. in Deutsch) informiert in ihrem Newsletter vom 01.10.2007, dass das niederländische Innenministerium angekündigt habe, den "Gutheißungsbeschluss" (goedkeuringsbesluit) für die Geräte als unwirksam zu betrachten und die Regelungen zum Einsatz von Wahlmaschinen nicht mehr zu überarbeiten. Angeblich sind die erforderlichen Änderungen so massiv, dass völlig neue Geräte entwickelt werden müssten, um den Anforderungen zu entsprechen (siehe Rede der Staatssekretärin im Innenministerium, Ank Bijleveld, vom 27.09.2007, tinyurl.com/2t228m).
In Deutschland fordert der Chaos Computer Club in einer ersten Reaktion auch die hiesige Bauartzulassung zurück zu nehmen, da es sich um ähnliche Geräte wie in den Niederlanden handele (www.ccc.de). Für die Landtagswahlen am 27. Januar 2008 in Hessen und Niedersachsen ist der Einsatz von Nedap-Wahlcomputern vorgesehen (siehe zum Thema zuletzt StGB NRW-Mitteilung 148/2007).
Az.: I/2 024-00