Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 68/2001 vom 20.01.2001

Einsatzbereich von Angebotsstreifen

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die innerstädtische Infrastruktur für das umweltverträgliche Verkehrsmittel Fahrrad zu verbessern, wurden Angebotsstreifen (gem. StVO: Schutzstreifen) eingeführt. Im Rahmen einer Forschungsarbeit wurden die Auswirkungen von Schutzsteifen auf die Verkerhssicherheit und den Verkehrsablauf analysiert und deren Einsatzbereiche durch die Bundesanstalt für Straßenwesen überprüft.

Auf der Grundlage der Unfallanalyse konnten verschiedene Unfalltypen festgestellt werden, die eindeutig mit der Anlage der Schutzstreifen zusammenhängen. Hieraus sind Veränderungen für den Einsatz der Schutzstreifen abzuleiten. Aufgrund der Analyse ist den Situationen an Einmündungen und Zufahrten besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Im Bereich von Einmündungen und höher belasteten Zufahrten wird die deutliche Markierung der Schutzstreifen empfohlen.

Das Halten auf Schutzstreifen sollte durch eine generelle Regelung in der StVO ausgeschlossen werden.

Dem vielfach beobachteten Fahren entgegen der vorgesehenen Fahrrichtung soll durch die Markierung von Richtungspfeilen entgegengewirkt werden. Die Analysen haben gezeigt, daß die bisher in der StVO geregelten belastungsabhängigen Grenzen für den Einsatz von Schutzstreifen nicht begründet sind. Die Ergebnisse sind in der Reihe "Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen" veröffentlicht und zu beziehen über Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven, Tel.: 0471/9 45 44 - 0.

Az.: III/1 640 - 31

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