Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 363/1997 vom 20.07.1997

Einsparungen bei der Sozialhilfe

9 kreisangehörige Städte und Gemeinden des Kreises Aachen haben bekanntlich in Zusammenarbeit mit dem Landkreis ein Modell zur Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung bei der Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) eingeführt. Nach einjähriger Laufzeit des Aachener "Sozialhilfe-Modells" hat jetzt der dortige Landrat Carl Meulenbergh eine positive Bilanz gezogen. Danach haben die Städte und Gemeinden des Kreises Aachen im vergangenen Jahr insgesamt 5,14 Mio. DM weniger für Sozialhilfe ausgegeben als veranschlagt. Meulenbergh führt dies auf die nach dem Modell den Kommunen neben der Aufgabenverantwortung auch zugewiesene Finanzverantwortung zurück. Die Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung auch im Bereich der Sozialhilfe entspricht einer langjährigen Forderungen des NWStGB und ist vom Präsidium des Verbandes mehrfach bekräftigt worden.

Nach den Aussagen von Meulenbergh mache sich die Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung in der Sozialhilfe bei den Mitarbeitern in den örtlichen Sozialämtern positiv bemerkbar: Sie würden ihre Aufgaben "zielstrebiger und selbstbewußter angehen und ein gesteigertes Interesse an Fortbildung zeigen". Des weiteren sei die Zahl der Widersprüche gegen Bescheide um gut 14 % gesunken.

Über die derzeit in einigen Kreisen durchgeführten Einzelmodelle der Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung in der Sozialhilfe (Kreis Aachen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis) führt die Kienbaum-Unternehmensberatung GmbH z.Zt. im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes eine Untersuchung über Auswirkungen von Zuständigkeitsverlagerungen in der Sozialhilfe durch. Untersuchungsbereich ist sowohl die Frage des Zusammenführung der Aufgaben- und Finanzverantwortung im Rahmen der Sozialhilfe (§ 96 BSHG) als auch die Verlagerung vom überörtlichen Träger (Landschaftsverband) auf den örtlichen Träger im Rahmen der Hilfe zur Pflege (§ 100 BSHG).

Der NWStGB ist in dem die Untersuchung begleitenden Lenkungsausschuß vertreten. Die Firma Kienbaum führt gegenwärtig Befragungen auf der Grundlage von Fragebögen zu den Problemkreisen der §§ 96 und 100 BSHG durch. Mit der Auswertung der Fragebögen und der Fragerunden ist bis Mitte September zu rechnen. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird dann über rechtliche Änderungen bei der Frage der Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung in den genannten Bereichen entschieden.

Az.: II 821

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