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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 326/2010 vom 02.08.2010
Einstufung von Kommunen beim Wertpapierhandel
Gemäß § 2 Abs. 1 der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) werden die Kunden von Wertpapierdienstleistungen in verschiedene Klassifizierungen eingestuft. Die Einstufung hat erheblichen Einfluss auf die geforderte Beratungsintensität der Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat nunmehr in einem Schreiben an die Verbände der Finanzdienstleistungsunternehmen und der Kreditwirtschaft zu der Kundeneinstufung von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten nach § 2 Abs. 1 WpDVerOV Stellung genommen, da nach ihren Erkenntnissen bei den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten Unsicherheiten hinsichtlich der Kundeneinstufung von kommunalen Gebietskörperschaften bestehen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt in dem Schreiben klar, dass Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte als Privatkunden i. S. d. § 31a Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gelten. Kommunale Gebietskörperschaften sind danach keine „regionalen Regierungen“ i. S. d. § 31a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 WpHG und somit auch nicht professionelle Kunden i. S. d. § 31a Abs. 2 WpHG.
Die in der Gesetzesbegründung vertretene weite Auffassung, die neben den Ländern auch die Landkreise und Kommunen unter dem Begriff „regionale Regierungen“ subsumiert, reiche danach von der Auslegung der EU-Kommission in ihren Fragen und Antworten zur MiFID vom 07.07.2007 (Question No. 83) ab. Gemäß Auslegung der EU-Kommission zählen Gemeinden und Stadtverwaltungen nicht zu den „regionalen Regierungen“. Im Hinblick auf eine europarechtskonforme Auslegung der Vorschriften habe die Auffassung der EU-Kommission Vorrang vor der Gesetzesbegründung des nationalen Gesetzgebers. Zudem bestünden erhebliche Zweifel, ob von jeder Gemeinde die Kenntnisse und Erfahrungen eines professionellen Kunden oder einer geeigneten Gegenpartei i. S. d. WpHG erwartet werden könnten.
Das Schreiben der BaFin ist für Mitgliedsstädte und -gemeinden im Internetangebot des StGB NRW unter Fachinfo/Service, Fachgebiete, Finanzen und Kommunalwirtschaft, Rating von Kommunen/Basel II/Wertpapierhandel abrufbar.
Az.: IV/1 912-06