Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 743/2020 vom 09.11.2020

Einweg-Kunststoffverbotsverordnung beschlossen

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 einer Verordnung zum Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte zugestimmt. Ziel der Einwegkunststoffverbotsverordnung ist es, die Ressource "Kunststoff" besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen. Das Verbot bezieht sich auf Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie "To-Go"- Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und -behälter aus Styropor. Generell werden künftig Produkte aus so genanntem oxo-abbaubarem Kunststoff verboten. Dabei handelt es sich um Stoffe, die sich nach ihrer Nutzung durch Oxidation schnell in kleine Fragmente zerlegen, die ihrerseits kaum mehr weiter abgebaut werden können.

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen das Verbot stellen nach der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Für den Vollzug sind die Bundesländer verantwortlich.

Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung Vorschriften der Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 vom 05.06.2019 der Europäischen Union eins zu eins um. In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Anreize für den Ausbau und die Nutzung von Mehrwegsystemen im gesamten Versandhandel zu schaffen und bestehende Projekte zu fördern. Die Länderkammer fordert auch, dass durch die Reduktion von Einwegkunststoffen keine Ausweichbewegung zu anderen ökologisch nachteiligen Materialien ausgelöst werden darf und bittet den Bund daher aufzuzeigen, welche Ersatzmaterialien unter ökologischen Gesichtspunkten in Versandverpackungen in Betracht kommen.

Die Verkündung der Verordnung soll nach den Plänen der Bundesregierung bis Ende dieses Jahres erfolgen. Die Regelungen würden dann am 3. Juli 2021 europaweit einheitlich in Kraft treten.

Az.: 25.0.2.1 qu

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